Erinnerung bewahren - Allgemeine Infos zu den Friedhöfen

Erinnerung bewahren - Allgemeine Infos zu den Friedhöfen

Engel-Statue in weiß, Friedhöfe sind Orte des Trauerns und Gedenkens, aber auch der Muße und Erholung. - Walter Schernstein

Die Stadt Mülheim an der Ruhr verwaltet zehn Friedhöfe.

Auf zwei von ihnen, dem Ehrenfriedhof, der zu Ehren der Kriegsopfer unterhalten wird und dem Holthausener Friedhof wird schon seit vielen Jahren nicht mehr beigesetzt.

Das Amt für Grünflächenmanagement und Friedhofswesen führt die Beisetzungen und Pflegearbeiten auf den etwa 100 Hektar großen Friedhofsflächen aus und unterhält nicht nur die Grünpflege der zum Teil parkähnlich angelegten Grünflächen, sondern gewährt auch die Instandhaltung und damit Werterhaltung der notwendigen umfangreichen Infrastruktur wie Trauerhallen, Wege, Ver- und Entsorgungsleitungen.

Ort und Art der Bestattung sind vorrangig abhängig vom Wunsch der Verstorbenen. Es besteht die grundsätzliche Pflicht, Verstorbene auf einem Friedhof beizusetzen; der jeweilige Friedhofstandort kann frei gewählt werden, sofern die gewünschte Grabart auf dem jeweiligen Friedhof verfügbar ist.

Friedhöfe sind Orte des Trauerns und Gedenkens, aber auch der Muße und Erholung. Auf dem Friedhof begegnen sich Menschen unterschiedlicher Interessen: trauernde Hinterbliebene, erholungssuchende Spaziergänger*innen oder Naturliebhabende. Sie sind auch Wirkungsstätte für Gewerbetreibende wie Gärtnereien, Bestattungsunternehmen und Steinmetzbetriebe. Um ein verträgliches Miteinander zu gewährleisten und sich der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten, enthält die Friedhofssatzung entsprechende Ordnungsvorschriften.

Die Stadt Mülheim erhebt eine Gebühr für die Benutzung ihrer Friedhöfe, die Inanspruchnahme ihrer Bestattungseinrichtungen und für die Leistungen der Friedhofsverwaltung. Diese Gebühren können der Gebührensatzung entnommen werden. Mit den in der Friedhofssatzung enthaltenen Vorschriften zur Grabherrichtung und -bepflanzung wird sichergestellt, dass sich die Grabstätten in das Gesamtbild des Friedhofes und des einzelnen -je nach Grabart unterschiedlich gestalteten Grabfeldes einfügen. So sind individuell zu gestaltende Gräber mit schwach wachsenden Gehölzen, Bodendeckern oder blühenden Blumen zu bepflanzen. Die Erhaltung pflegefreier Gräber wird durch die Friedhofsträgerin oder den Friedhofsträger veranlasst.

Eine Entscheidung für eine bestimmte Grabart kann individuell für sich persönlich als Vorsorge oder aber für die Angehörigen in einem aktuellen Todesfall getroffen werden.

Trauerbuchen-Urnenhain auf dem Hauptfriedhof in Mülheim - Walter Schernstein

Allerdings sind auch Vorgaben beim Aufeinandertreffen vieler Interessen erforderlich. So enthält die Friedhofssatzung aus Gründen der Verkehrssicherheit auch Regelungen, dass die Friedhöfe grundsätzlich mit Fahrzeugen nicht befahren werden dürfen; Ausnahmen gelten nur für auf dem Friedhof tätige Gewerbetreibende sowie Fahrzeuge der Friedhofsverwaltung.

Lediglich auf der Ringstraße des Hauptfriedhofes ist mit der gebotenen Rücksichtnahme werktags außerhalb der Beerdigungszeiten Fahrverkehr erlaubt. Dies wird durch die vor Ort vorhandenen Hinweisschilder geregelt.

  • Montag bis Freitag: 8.00 bis 9.00 Uhr und ab 14.30 Uhr bis zur Schließung
  • Samstag: 8.00 Uhr bis zur Schließung

Auf den Friedhöfen fallen große Mengen von Abfall an. Diese können getrennt nach kompostierbaren (Erde, Grünabfälle) und nicht kompostierbaren Materialien (Kunststoffabfälle) gesammelt und entsorgt werden. Die Friedhofnutzenden sind aus Gründen des Umweltschutzes aufgefordert, die Friedhofsabfälle in die entsprechend gekennzeichneten Behältnisse zu füllen.

Das Nutzungsrecht an einer Grabstätte beinhaltet zum einen das Recht, sich oder andere in dieser Grabstätte bestatten zu lassen; zum anderen die Pflicht zur Grabpflege und Gebührenzahlung. Verantwortlich für eine Grabstätte sind entweder die Nutzungsberechtigten oder - wenn kein Nutzungsrecht verliehen wurde - die Auftraggebenden der letzten Beisetzung (unabhängig von der Erbfolge diejenigen, die die Beisetzungsanmeldung unterschrieben haben). Alle, die eine Beisetzung in Auftrag geben, sollten sich vorab über die daraus resultierenden Verpflichtungen informiert haben. Hierbei kann die Friedhofsverwaltung oder das gewählte Bestattungsunternehmen beratend zur Seite stehen.

Kontakt


Stand: 21.02.2024

[schließen]

Fehler melden

Sie haben einen Fehler auf dieser Internetseite gefunden? Bitte teilen Sie ihn uns mit. Ein Redakteur wird sich umgehend darum kümmern.

Haben Sie ein anderes Anliegen, um das wir uns kümmern sollen, dann wenden Sie sich bitte an die Bürgeragentur.

Ihre Nachricht

 

Drucken | RSS-Feed | Fehler melden

Transparenter Pixel