Au-Pair
Ein Aufenthalt als Au-Pair ist für ausländische Staatsangehörige, im Alter von 17 bis 24 Jahren, in der Bundesrepublik Deutschland bis zu einem Jahr möglich.
Das Au-Pair wird als Gegenleistung dafür, dass es eingeschränkt die täglichen familiären Aufgaben wie leichte Hausarbeiten oder Kinderbetreuung übernimmt, in die Gastfamilie aufgenommen. Ziel des Aufenthaltes ist es, Sprachkenntnisse zu vertiefen und das Gastland besser kennen zu lernen.
Vor der Einreise ist ein entsprechendes Visum bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung zu beantragen.
Voraussetzungen
- Abschluss eines schriftlichen Vertrages über gegenseitige Rechte und Pflichten
- Abschluss einer Krankenversicherung
- Beantragung der Arbeitserlaubnis über die zuständige Ausländerbehörde
Zusätzliche Informationen für die Gastfamilie und Au-Pair können Sie sich unterhalb des Beitrages als Pdf-Datei herunterladen.
Gebühren
Die Gebühr für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis beträgt 100 Euro.
Kontakt
Kontext
Stand: 12.08.2024
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