Au-Pair

Ein Aufenthalt als Au-Pair ist für ausländische Staatsangehörige, im Alter von 17 bis 24 Jahren, in der Bundesrepublik Deutschland bis zu einem Jahr möglich.

Jugendliches Mädchen mit Rucksack, Gepäck. Möchte ein Ausländer oder eine Ausländerin zu einem Besuch, Sprachkurs, Studien- oder Au-pair-Aufenthalt einreisen, kann eine  Verpflichtungserklärung nötig sein. - Pixabay

Das Au-Pair wird als Gegenleistung dafür, dass es eingeschränkt die täglichen familiären Aufgaben wie leichte Hausarbeiten oder Kinderbetreuung übernimmt, in die Gastfamilie aufgenommen. Ziel des Aufenthaltes ist es, Sprachkenntnisse zu vertiefen und das Gastland besser kennen zu lernen.

Vor der Einreise ist ein entsprechendes Visum bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung zu beantragen.

Voraussetzungen

Zusätzliche Informationen für die Gastfamilie und Au-Pair können Sie sich unterhalb des Beitrages als Pdf-Datei herunterladen.

 

Gebühren

Gebühren

Die Gebühr für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis beträgt 100 Euro.

 

Kontakt

Kontakt

Kontext


Stand: 12.08.2024

[schließen]

Fehler melden

Sie haben einen Fehler auf dieser Internetseite gefunden? Bitte teilen Sie ihn uns mit. Ein Redakteur wird sich umgehend darum kümmern.

Haben Sie ein anderes Anliegen, um das wir uns kümmern sollen, dann wenden Sie sich bitte an die Bürgeragentur.

Ihre Nachricht

 

Drucken | RSS-Feed | Fehler melden

Transparenter Pixel