Lärmschutzmaßnahmen

Lärmschutzmaßnahmen

Anmerkung: Detailliertere Angaben zu Lärmschutzmaßnahmen bei den unterschiedlichen Geräuschquellen können Sie den jeweiligen Bausteinen entnehmen!

Wird Lärm objektiv als störender Faktor festgestellt, das heißt werden bestimmte Lärm - Grenzwerte überschritten, ist es von der jeweiligen Situation abhängig, welche Schallschutzmaßnahmen als angemessen und vertretbar angesehen werden können.

Zunächst sollte in einem mehrstufigen Ausschlussverfahren geprüft werden, welche Maßnahmen in Betracht kommen können.

  • Welche Geräuschquellen können vermieden werden, beziehungsweise an welcher Stelle sind Minderungen der Emissionen möglich?
  • Ist bereits der größtmögliche Abstand zwischen Quelle und Immissionsort gewählt?
  • Kann ein Schallschirm (Wand, Wall und mehr) zwischen Quelle und Immissionsort errichtet werden?
  • Kann eine akustisch günstige Anordnung der Wohnhäuser/Wohnräume erfolgen?
  • Müssen Schallschutzfenster eingebaut werden?

Je nach Situation können manche Maßnahmen gar nicht zur Anwendung kommen oder sind schwer umsetzbar. Dennoch sollte der Einbau von Schallschutzfenstern immer die letzte aller Möglichkeiten sein, da durch sie an der eigentlichen Lärmemission und Belastung keine Veränderung eintritt.

Lärmschutzmaßnahmen werden unterschieden in aktive und passive Maßnahmen.

Aktive Lärmschutzmaßnahmen versuchen die Emissionen an der Quelle/auf dem Ausbreitungsweg soweit wie möglich zu mindern. Beispiele:

 

  • Flüsterasphalt                                                          Die Reifen-Kennzeichnungs-Verordnung legt die Informationspflichten zu Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und externem Rollgeräusch von Reifen fest.
  • den Lärm berücksichtigende Planungen (Bauleitplanung, Verkehrsplanung)
  • Lärmschutzwälle/-wände
  • Teil- und Vollabdeckungen (Tunnel)

Unter "passive Lärmschutzmaßnahmen" sind meist schalltechnische Verbesserungen an Gebäuden zu verstehen. Auf diese Weise wird versucht, den Lärm am Immissionsort zu mindern.
Beispiele: Lärmschutzfenster und -türen, Verstärkungen an Außenwänden und Dächern Grundlegende Aussagen zu Schallschutzmaßnahmen gegen Verkehrslärm (also Straßen- und Schienenlärm) sind in der Verkehrswege - Schallschutzmaßnahmenverordnung (24. BImSchV) zu finden.

Die Verordnung legt Art und Umfang der zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche notwendigen Schallschutzmaßnahmen für schutzbedürftige Räume in baulichen Anlagen fest. Dieses gilt allerdings nur für den Neubau oder die wesentliche Änderung von Straßen und Schienen.

Die zugrundeliegenden festgelegten Immissionsgrenzwerte sind in § 2 der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) zu finden:

 

Tag dB (A)

Nacht dB(A)

Krankenhäuser, Schulen, Kurheime, Altenheime

57

47

Reine / allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete

59

49

Kerngebiete, Dorfgebiete, Mischgebiete

64

54

Gewerbegebiete

69

59


Lärmschutzwand an der A40 in Mülheim an der RuhrSchallschutzmaßnahmen im Sinne der Verordnung sind bauliche Maßnahmen an der Gebäudeumfassung (Fenster, Türen, Wände, Dächer) um schutzbedürftige Räume vor Verkehrslärm - Immissionen zu schützen.

Aussagen zu Anspruch und Kostenerstattung bei Lärmschutzmaßnahmen an Bundesfernstrassen in der Baulast des Bundes sind in der Richtlinie für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstrassen in der Baulast des Bundes (VLärmSchR 97) zu finden.

Schallschutz im Wohnungsbau:
Die größten Schwachstellen beim Schallschutz sind oftmals die Fenster des Hauses. Normale Fenster haben meist nur eine Schalldämmung von 25 Dezibel - dB. Im Vergleich dazu dämmt eine solide Außenwand um circa 55 dB.

Welche zusätzlichen Möglichkeiten bestehen, sollte bei einem Beratungsgespräch im entsprechenden Fachhandel geklärt werden.

Manchmal lassen sich Fenster nachträglich mit zusätzlichen Schallschutzelementen versehen oder es können spezielle Schallschutzfenster eingebaut werden, die allerdings nur bei fachgerechtem Einbau entsprechend wirken können.

Ähnlich wie bei Fenstern gibt es auch die Möglichkeit, die Schalldämmung von Türen zu verbessern.

Innerhalb der Wohnung, um Lärm zu Nachbarwohnungen zu mindern, können Wand- und Bodenverkleidungen aus bestimmten lärmdämmenden Materialien angebracht werden.

 

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Stand: 02.08.2013

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