Begleitetes Fahren ab 17
Wenn Sie die Fahrerlaubnis der Klassen B, BE und B96 bereits mit Vollendung des 17. Lebensjahres erwerben wollen, wenden Sie sich bitte persönlich an die Führerscheinstelle und bringen Sie die unten aufgeführten Unterlagen sowie die erforderliche Gebühr mit. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres müssen Sie sich dann beim Führen eines Kraftfahrzeugs der oben genannten Klassen begleiten lassen.
Bei der Wahl Ihrer Fahrschule beachten Sie bitte, dass die praktische Prüfung am Ende der Ausbildung am Ort Ihrer Hauptwohnung oder dem Ort Ihrer schulischen oder beruflichen Ausbildung, Ihres Studiums oder Ihrer Arbeitsstelle abzulegen ist. Entsprechende Nachweise (Schul- oder Studienbescheinigung beziehungsweise Arbeitsvertrag) sind vorzulegen.
Anstelle eines Kartenführerscheins wird Ihnen - nach bestandener Prüfung - zunächst eine Prüfbescheinigung ausgehändigt, mit der Sie allerdings nur im Inland ein Kraftfahrzeug führen dürfen.
Die begleitende Person muss die nachfolgend genannten Bedingungen erfüllen:
- sie muss in der Prüfbescheinigung namentlich benannt sein; es können dort auch mehrere Personen eingetragen sein,
- sie muss das 30. Lebensjahr vollendet haben,
- sie muss seit mindestens fünf Jahren Inhaber*in einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (oder einer ihr entsprechenden Fahrerlaubnis) sein, dokumentiert durch einen deutschen, EU- oder schweizerischen Führerschein und
- sie darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Fahrerlaubnis im Fahreignungsregister nicht mit mehr als einem Punkt belastet sein.
Unterlagen
- Personalausweis oder anderes gültiges Ausweisdokument
- Name und Anschrift der Fahrschule
- Sehtest, der nicht älter als zwei Jahre zum Zeitpunkt der Antragstellung ist (erhältlich über Optiker*innen oder Augenärzt*innen)
- Bescheinigung über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe (Online Kurse werden nicht akzeptiert)
- Aktuelles, biometrietaugliches Passbild - weitere Informationen dazu finden Sie auf den Internetseiten der Bundesdruckerei
- Erklärung der Antragstellenden und der gesetzlichen Vertretungen, wobei Sie bitte beachten, dass das Einverständnis aller sorgeberechtigten Personen vorliegen muss (siehe Downloadmöglichkeit im Kontext weiter unten)
- Erklärung der Begleitperson oder Begleitpersonen (siehe Downloadmöglichkeit im Kontext weiter unten)
- Führerschein aller Begleitpersonen - Kopie (Vor- und Rückseite!) reicht aus
Formulare
- Keine -
Gebühren
- 52,40 Euro Grundgebühr
- 13,30 Euro Überprüfung der Begleitung je Person
- 28,60 Euro zuzüglich bei der Beantragung der Schlüsselzahl 197
Kontakt
Kontext
- Begleites Fahren mit 17 Erklärung der Begleitperson (Dateigröße: 25 KB/-typ: pdf)
- Begleitetes Fahren mit 17 Erklärung Antragsteller*in (Dateigröße: 5 KB/-typ: pdf)
Stand: 20.06.2024
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