Gebühren
Durch die Erfüllung der öffentlichen Aufgaben entstehen Kosten, die auf die jeweiligen Benutzungsgruppen (Grundstückseigentümer*innen) umgelegt werden müssen.
Dies geschieht im Wege der öffentlich-rechtlichen Gebührenerhebung. Neben dem Kommunalabgabengesetz und verschiedenen bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften bilden die Ortssatzungen dafür die Rechtsgrundlage.
Zu jeder einzelnen Abgabeart erhalten über die aufgeführten Links Informationen zu den Veranlagungsverfahren, Gebührensätzen und Ermäßigungsmöglichkeiten.
Stand: 28.02.2024
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