Archiv-Beitrag vom 20.06.2022Denkmalliste ist nun digital verfügbar
Das am 1. Juni 2022 in Kraft getretene neue Denkmalschutzgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen verpflichtet die, die Denkmalliste nunmehr in digitaler Form zu führen. Damit wird das über vier Jahrzehnte gebräuchliche Verfahren in die zeitgemäße Gegenwart überführt. Die entsprechenden Daten werden daher - unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Vorschriften - von der zuständigen Unteren Denkmalbehörde zur Nutzung und Einsicht für die Allgemeinheit ab sofort amtlich bereitgestellt und verbreitet.
Auf die Zukunft gerichtet dient die Verfügbarmachung der Denkmalliste über die städtische Homepage somit - ergänzend zu den Eintragungstexten - als eine umfangreiche Quelle mit historischen, architektur- und kunstgeschichtlichen Daten und Fakten zu allen unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden beziehungsweise den Denkmalbereichen im Stadtgebiet.
Die Informationen zu den Denkmalbereichen I „Kirchenhügel“, II „Siedlung Mausegatt/Kreftenscheer“ und III „Siedlung Heimaterde“ werden nachgetragen.
Über die digitale Denkmalliste sind bereits jetzt die Satzungstexte der Denkmalbereiche abrufbar.
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Stand: 20.06.2022
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