Berechnung Jugendhilfe

Berechnung Jugendhilfe

Zwei kleine Kinder sitzen am Tisch und spielen eine Situation mit Berechnungen duch Taschenrechner und Geld nach. Jugendhilfe, Kindertagespflege - Canva.com

Bei der Betreuung in der Kindertagespflege sind regelmäßige betreuungsfreie Zeiten durch Urlaub, Ferien oder Krankheit zu erwarten. Für selbstständig tätige Kindertagespflegepersonen besteht kein rechtlicher Urlaubsanspruch. Die Jugendhilfe wird für vier Wochen im Monat ausgezahlt und entspricht einer pauschalen Kürzung von 1/12 (vier Wochen/20 Werktage pro Betreuungsjahr). Zusätzlich werden den Kindertagespflegepersonen seit dem Kindergartenjahr 2023/2024 sieben weitere Tage gewährt.

Bei  Überschreitung der 27 betreuungsfreien Tage ist die Servicestelle für Betreuungsangebote umgehend zu informieren, da keinAnspruch mehr auf Jugendhilfe besteht und diese zurückgefordert werden muss.

In der institutionellen Kindertagespflege in Mülheim an der Ruhr werden zusätzliche Sachkosten vergütet, daher ist die Vertretung in Ausfallzeiten von Seiten des Kindertagespflege-Nestes durch eine eigene Vertretungskraft (Kindertagespflegeperson mit Pflegeerlaubnis), die den Kindern und Eltern bekannt ist, sicherzustellen.

In der individuellen Kindertagespflege (die Betreuung im Privathaushalt, in der Großtagespflege mit überwiegender Wohnnutzung, bei der ergänzenden Betreuung sowie die Betreuung außerhalb der Stadt Mülheim an der Ruhr) wird bei Bedarf eine Kindertagespflegeperson als Vertretung vermittelt und zusätzlich finanziert.

Für Kinder mit Beeinträchtigungen unter dem Gesichtspunkt der Inklusion, erfolgt die Bewilligung der Jugendhilfe mit einen  erhöhten Stundensatz. Die Feststellung der Zugehörigkeit zu dem Personenkreis muss durch das Gesundheitsamt, einer Diagnostik, einem Gutachten des Kommunalen Sozialen Dienstes oder vergleichbaren Institutionen festgestellt werden. Eine Bescheinigung der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes ist nicht ausreichend.

Der jährliche Landeszuschuss für Kinder mit Behinderungen gemäß § 24 Absatz 2 Satz 2 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) wird dann an eine Kindertagespflegeperson zusätzlich ausgezahlt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • für Kinder mit Behinderungen oder Kinder, die von wesentlichen Behinderungen bedroht sind, muss dies von einer Trägerin oder einem Träger der Eingliederungshilfe festgestellt und schriftlich bestätigt werden
  • dei Kindertagespflegeperson muss über eine zusätzliche Qualifikation (Zertifizierung- Inklusion für Kindertagespflegepersonen) verfügen.

Sollten bis zu 10, beziehungsweise 15 Betreuungsverträge gemäß § 22 Absatz 2 und 3 KiBiz geschlossen werden, wird die Jugendhilfe für die zugeordnete Kindertagespflegeperson für insgesamt maximal 10 Betreuungsstunden pro Tag bewilligt.

Die Einhaltung des Arbeitsrechts für angestellt beschäftigte Kindertagespflegepersonen sowie eine verbindliche Vertretungsreglung ist bei der Beantragung schriftlich nachzuweisen.

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Stand: 12.03.2024

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