Archiv-Beitrag vom 05.07.2022Einmalzahlung aus dem Entlastungspaket

Archiv-Beitrag vom 05.07.2022Einmalzahlung aus dem Entlastungspaket

Hände mit blau lackierten Fingernägeln nehmen Geldscheine aus einer Geldbörse. Portmonee, Brieftasche, Lohn, Gehalt, Ausbildungsvergütung - Canva

Entlastung soll die Einmalzahlung für Empfänger*innen für Sozialleistungen bringen.

Foto: Canva

Eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro für Empfänger*innen von Sozialleistungen gehört zum zweiten Entlastungspaket 2022, das von der Bundesregierung im April beschlossen wurde. Das Jobcenter und das Sozialamt in Mülheim an der Ruhr werden diese Einmalzahlung für SGB-II- und SGB-XII-Beziehende am 14. Juli 2022 überweisen.

Leistungsberechtigte, die für den Monat Juli 2022 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben und deren Bedarf sich nach der Regelbedarfsstufe 1 oder 2 richtet, erhalten für diesen Monat die Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro. Empfänger*innen sollten dabei beachten, dass es unter Umständen einige Tage dauern kann, bis dieser Geldbetrag ihrem Konto gutgeschrieben wurde.

Die in fast allen Lebensbereichen steigenden Kosten belasten insbesondere einkommensschwache Haushalte. Das Entlastungspaket 2022 wirkt dieser Entwicklung entgegen.

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Stand: 05.07.2022

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