Archiv-Beitrag vom 18.11.2022Erste glatte Straßen: Winterdienst startet
MEG steht in den Startlöchern für den Winterdienst-Saison 2022/2023
Fotos: Udo Geisler/MEG
Mehrfach täglich erhält die MEG Wetterprognosen und kann auf Basis der Vorhersagen schnellstmöglich planen und reagieren. Diese Prognosen sind richtungsweisend für die Einsatzplanung - auch wenn diese nicht vollumfänglich vor kurzfristigen Wetterumschwüngen schützen. Seit 2021 sind zusätzlich, um noch präzisere Vorhersagen zu erhalten, vier Glättemeldeanlagen an glätteanfälligen Straßen montiert worden. 30 Mitarbeiter*innen stehen rund um die Uhr in Bereitschaft - hinzukommen 51 Personen in Reserve. 16 Streu- und Räumfahrzeuge stehen mit ihnen in den Startlöchern. Mit 2.500 Tonnen Streusalz und 42 Kubikmetern Sole sind die Salzvorräte gefüllt. Wann der Winterdienst im Einsatz ist und wann sich gegebenenfalls Abfuhrtermine aufgrund der Wetterlage verschieben, erfahren Bürger*innen auf der MEG-Website oder über die MEG-App. Mit Pushnachrichten in der App informiert die MEG tagesaktuell über Winterdienstaktivitäten.
Im Auftrag der Stadt Mülheim und von Straßen.NRW streut und räumt die MEG Mülheims Straßen. Grundsätzlich ist ein Großteil der Straßen in Mülheim in zwei Kategorien eingeteilt: Straßen und Radwege mit hoher Verkehrsbedeutung sind der ersten Gruppe „W1“ zugeordnet und werden vorrangig gestreut beziehungsweise geräumt. Daraus ergibt sich eine Zuständigkeit für 325 Streukilometer auf Haupt-, Landes- und Bundesstraßen, öffentlichen Fuß- und Haupt-Radwegen und des städtischen Teils des Radschnellwegs Ruhr RS1. „W1“ hat jederzeit Vorrang:
Wenn der Schneefall nicht endet und die Straßen der Kategorie „W1“ erneut zugeschneit sind, werden sie wiederholt geräumt. Erst danach erfolgt die nachrangige Kategorie „W2“: Diese schließt Straßen mit geringer Verkehrsbedeutung auf insgesamt 360 Streukilometern ein. Innerhalb der Kategorien „W1“ und „W2“ gibt es weitere Priorisierungen, die definieren, welche Verkehrswege zuerst geräumt oder gestreut werden. Relevante Faktoren sind unter anderem, ob eine Straße eine inner- oder überörtliche Bedeutung hat. In Absprache mit der Ruhrbahn wurden Prozesse für die Strecken des öffentlichen Personennahverkehrs optimiert. Eine Übersicht der Straßen-Kategorisierung erhalten Bürger*innen auf der Website der Stadt. Wenn eine Straße nicht aufgeführt ist, sind die Winterwartungspflichten satzungsgemäß den Anlieger*innen übertragen.
Damit alle unfallfrei durch den Winter kommen, ist ein Zusammenspiel von vielen Faktoren entscheidend. Für den Winterdienst gelten Regeln, die sich aus der Satzung „Straßenreinigung und den Winterdienst und die Erhebung entsprechender Gebühren“ ergeben: Zuständigkeiten der MEG und weiteren Winterdienstverantwortlichen sind ebenso definiert wie die Pflichten von Grundstücksbesitzern: Alle Grundstückseigentümer*innen befreien an ihr Grundstück angrenzende Gehwege, Verbindungswege, Wendehämmer, Treppenanlagen und teilweise Straßen von Eis und Schnee. In der Zeit von 7 bis 20 Uhr (werktags) und von 9 bis 20 Uhr an Sonn- und Feiertagen muss ein schnee- und eisfreier Zugang für Fußgänger*innen gewährleistet
sein. Auf Straßen ohne Gehweg muss ein ausreichend breiter Streifen am Rand der Straße geräumt werden. Geräumter Schnee soll nicht auf die Fahrbahn geschoben werden, sondern wenn möglich an den Gehwegrand. Detaillierte Informationen zu der Winterwartung und Streumitteln erhalten Eigentümer*innen im Beitrag zu "Straßenreinigung und Winterdienst - Winterdienst ist eine gemeinsame Sache".
Absolute Sicherheit kann nicht garantiert werden. Um sich und andere nicht zu gefährden, sollten Auto- und Radfahrende ihre Fahrweise an Eis und Schnee anpassen: Mehr Abstand halten, Fuß vom Gas und an Kreuzungen und Ampeln langsam heranfahren.
Kontakt
Stand: 21.11.2022
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