EU-Osterweiterung
Die Europäische Union hat zurzeit insgesamt 27 Mitgliedsstaaten. Noch nie hat es in Europa einen derartigen Zusammenschluss gegeben. Seit dem 1. Januar 2007 wurden Rumänien und Bulgarien, seit dem 1. Juli 2013 Kroatien als neue Mitglieder aufgenommen.
Bisherige EU-Staaten
- Belgien
- Dänemark
- Deutschland
- Estland
- Finnland
- Frankreich
- Griechenland
- Irland
- Italien
- Lettland
- Litauen
- Luxemburg
- Malta
- Niederlande
- Österreich
- Polen
- Portugal
- Schweden
- Slowakei
- Slowenien
- Spanien
- Tschechien
- Ungarn
- Zypern
Neue EU-Staaten
Seit 1. Januar 2007:
- Bulgarien
- Rumänien
Seit 1. Juli 2013:
- Kroatien
Was ist durch diese Erweiterung nach Osten ausländerrechtlich zu beachten?
Die Freizügigkeitsregelung für EU-Staaten bezüglich der Wohnsitznahme und der Arbeitsaufnahme soll für alle gelten, jedoch haben die alten EU-Staaten bis zu sieben Jahre Zeit, diese Freizügigkeit für ihr Land umzusetzen. Für Bulgarien und Rumänien gilt eine Übergangsregelung. Sie kann von einem bisherigen EU-Land zum anderen unterschiedlich sein. Nach dem Beitritt der neuen EU-Länder entfällt die Visumspflicht für die Einreise nach Deutschland. Die Staatsangehörigen dieser Länder können die Aufenthaltserlaubnis-EU, die sie für den Aufenthalt von mehr als drei Monaten benötigen, nach der Einreise beantragen. Grenzkontrollen finden jedoch weiterhin statt solange die neuen Staaten noch nicht dem Schengener Abkommen beigetreten sind.
Wichtig für die Einreise zur Arbeitsaufnahme aus den neuen EU-Staaten
Arbeitnehmende benötigen wie bisher eine Arbeitsgenehmigung. Wer sich länger als einen Monat im Bundesgebiet aufhalten will, muss seinen Aufenthalt bei der Ausländerbehörde anzeigen. Für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis-EU ist die Vorlage einer gültigen Arbeitserlaubnis erforderlich. Selbständige und Firmen können jetzt schon innerhalb der EU eine Niederlassung gründen. Weitere Informationen, insbesondere für Werkvertragsarbeitnehmende und Studierende, hält das Auswärtige Amt für Sie bereit.
Informationen für britische Staatsangehörige und deren Familienangehörige
Das Vereinigte Königreich ist am 1. Februar 2020 aus der Europäischen Union ausgetreten. Für die Zeit nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU wurde ein Übergangszeitraum festgelegt, der am 31. Dezember 2020 endete. Während dieses Zeitraums blieb aufenthaltsrechtlich alles beim Alten. Erst nach dem Ende des Übergangszeitraums hat sich die Rechtslage geändert.
Was sich geändert hat erfahren Sie hier:
- Deutsch: www.bmi.bund.de/brexit-info
- Englisch: www.bmi.bund.de/brexit-info-en
Kontakt
Stand: 03.07.2024
[schließen]
Bookmarken bei
Facebook
Twitter
Google
Mister Wong
VZ Netzwerke
del.icio.us