FFH-Gebiet Mülheimer Ruhraue
Dass die Mülheimer Ruhraue landschaftliche Schönheit mit hochwertigen Biotopen vereinigt, ist bekannt. Die Bereiche von der Saarner Aue bis Kocks Loch sind darüber hinaus als "Gebiet von gemeinschaftlichem Interesse der Europäischen Union", als sogenanntes FFH-Gebiet ausgewiesen worden.
Die Abkürzung FFH steht für die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union, die seit 1992 besonders seltene Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensräume, die Habitate, schützt. Dadurch sollen europaweit Unterschiede der Umweltstandards abgebaut und ein einheitlicher Schutz wertvoller Naturgüter gewährleistet werden.
Das FFH-Gebiet mit der Nummer DE 4507-301 "Ruhraue in Mülheim" umfasst mit einer Gesamtgröße von 143 Hektar die Saarner und Mendener Ruhraue (siehe Karte).
Die fachliche Begründung für die Ausweisung des Gebietes ist das Vorkommen von seltenen und gefährdeten Tier- und Pflanzenarten und Lebensräumen. Die Erfassung wurde von der Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten durchgeführt, der Zustand des Gebiets wird fortlaufend beobachtet.
Grundsätzlich gilt in FFH-Gebieten ein Verschlechterungsverbot. Über die bisherige Nutzung hinaus dürfen die Lebensräume ökologisch nicht beeinträchtigt werden. Dazu ist in der Regel eine Ausweisung der Flächen als Naturschutzgebiet nötig. Die wertvollsten Flächen der Mülheimer Ruhraue sind schon seit 1982 Naturschutzgebiete. Mit dem neuen Landschaftsplan ist nahezu das gesamte Gebiet 2005 wegen seiner hohen Qualität als Naturschutzgebiet ausgewiesen worden. Dadurch ist mit der Mülheimer Ruhraue ein wichtiger Teil des Europäischen Schutzgebietssystems "Natura 2000" dauerhaft gesichert.
Kontakt
Stand: 18.05.2015
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