Archiv-Beitrag vom 29.09.2014Finanzsituation unserer Stadt
Im Folgenden erläutern wir Ihnen kompakt einige Fakten zum Haushalt 2015.
Darauf gehen wir ein:
- Wie finanziert sich unsere Stadt?
- Wofür wird das Geld ausgegeben?
- Wie ist der aktuelle Stand der Planungen für 2015?
- Wie hoch ist unsere Stadt kurz-/langfristig verschuldet?
- Wie geht es mit den Mülheimer Finanzen weiter?
- Können wir einen nachhaltigen Haushaltsausgleich schaffen?
- Können wir uns überhaupt noch etwas leisten?
- Können wir die städtische Infrastruktur nachhaltig erhalten?
Nach den schwierigen Jahren 2010 bis 2012, in denen die Bezirksregierung die Haushaltssicherungskonzepte nicht genehmigt hatte, konnte mit dem Haushaltssicherungskonzept 2013 ein Haushaltsausgleich im Jahr 2021 dargestellt werden und die gesetzlichen Voraussetzungen für einen genehmigungsfähigen Haushalt wurden erfüllt. Auch die Haushaltssatzung für das Jahr 2014 wurde von der Bezirksregierung Düsseldorf genehmigt.
INFO: Haushaltsplanung Eine wichtige gesetzliche Spielregel zur Haushaltsplanung: |
Bereits heute ist aber leider absehbar: Auch im Jahr 2015 ist das Verhältnis der städtischen Erträge zu den Aufwendungen weiterhin in einer ernsten Schieflage, wobei die Lücke zwischen beiden Positionen insgesamt verkleinert werden konnte:
Die Bezirksregierung erkennt und lobt die vielfältigen Bemühungen durch unterschiedlichste Haushaltssicherungsmaßnahmen. Die finanzielle Lage nachhaltig zu festigen und sogar noch weiter zu verbessern, ist das gemeinsame Ziel der Verwaltung und der Politik.
Für das Jahr 2014 ist das Defizit in der Ergebnisplanung mit rund 86 Millionen Euro ausgewiesen. In 2015 liegt der Fehlbetrag laut Planung bei rund 77 Millionen Euro.
Somit ist das Planergebnis 2015 um rund 9 Millionen Euro niedriger als 2014, mithin rund 11 %.
In der mittelfristigen Finanzplanung aus dem Haushaltsplan (HPL) 2014 wurde für 2015 noch mit einem Defizit von rund 71,77 Millionen Euro geplant. Die mit dem HPL 2014 im Dezember 2013 beschlossenen Planungszahlen für 2015 ff. haben sich unter anderem durch die notwendige Anpassung der Personal- und Versorgungsaufwendungen (+5,7 Millionen EUR) an die beschlossenen Tarif- und Besoldungserhöhungen und die steigenden Aufwendungen im Bereich Soziales, Kinder und Jugend überholt. Ferner haben wir aufgrund der ersten Modellrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2015, das im September 2014 in den Landtag eingebracht wurde, einen um 7,6 Millionen Euro niedrigeren Betrag bei den Schlüsselzuweisungen eingeplant (55,4 Millionen Euro).
Trotz reduzierter Zinsaufwendungen (rund 3,8 Millionen Euro) und der „Vorwegentlastung“ aus der Eingliederungshilfe (rund 2,9 Millionen Euro) konnten die vorgenannten Verschlechterungen nicht kompensiert werden. Daher war es notwendig, weitere HSK-Maßnahmen einzuleiten:
- Defizitreduzierung Tiefgaragen (bis zu 100.000 Euro)
- Defizitreduzierung Hafen (bis zu 450.000 Euro)
- Gebühr für Straßenaufbrüche (bis zu 20.000 Euro)
- Wettbürosteuer (bis zu 60.000 Euro)
- Erhöhung der Grundsteuer (3.245.000 Euro ab 2015)
- Ausweitung Straßenanliegerbeiträge nach KAG (bis zu 350.000 Euro ab 2016)
- Berücksichtigung des gebührenfähigen Aufwands anderer Ämter bei der Straßenreinigung (bis zu 160.000 Euro ab 2015)
Wenn wir es nicht schaffen, das Verhältnis von Aufwendungen und Erträgen nachhaltig zu verbessern, droht ein erneutes Abrutschen in den sogenannten „Nothaushalt“.
Wenn sich die Stadt im Nothaushalt befinden sollte, dürften im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung
- im konsumtiven Bereich nur noch Aufwendungen geleistet werden, zu denen die Stadt gesetzlich, satzungsrechtlich oder vertraglich verpflichtet ist und/oder die zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes unabweisbar sind.
- im investiven Bereich „Kreditbudgets“ nicht mehr eingeräumt werden. Eine Kreditaufnahme ist dann nur noch auf Basis einer Viertelgenehmigung (¼ der benötigten im Vorjahr genehmigten Gesamtkredite) möglich, weitere Kreditaufnahmen sind nur noch auf Antrag und nach erfolgter Einzelfallprüfung für unabweisbare und pflichtige Investitionen zulässig.
- Fachbereiche an Förderprogrammen des Landes, zum Beispiel im Bereich der Städtebauförderung, die einen Eigenanteil der Stadt erfordern, nicht mehr teilnehmen.
Um besser beurteilen zu können, ob die Stadt bestimmte Angebote noch in der heutigen Form aufrechterhalten kann, muss zwischen Pflichtaufgaben und freiwilligen Aufgaben unterschieden werden.
Pflichtaufgaben
Pflichtaufgaben sind gesetzlich vorgeschrieben und können kaum beeinflusst werden. Hierzu gehören zum Beispiel der Brandschutz und die soziale Sicherung. Dementsprechend steht hier weniger Einsparpotenzial zur Verfügung.
Freiwillige Aufgaben
Bei den freiwilligen Aufgaben bestehen größere Gestaltungsspielräume. Hierzu gehören zum Beispiel die Förderung des Sports, der Kultur, der Wirtschaft und des Tourismus.
Die Stadt kann nicht nur darüber entscheiden, in welcher Qualität und Quantität sie die Leistung erbringt, sondern auch, ob die Leistung überhaupt angeboten wird. Hier bestehen dem Grunde nach die größten Spielräume und Einsparpotenziale.
INFO: Gesamtdeckungsprinzip Noch eine Spielregel: Im Haushalt gilt das so genannte „Gesamtdeckungsprinzip“. Dieses besagt, dass alle Erträge zur Finanzierung aller Aufwendungen dienen, unabhängig vom Fachbereich. Wenn zum Beispiel im Bereich „Allgemeine Finanzwirtschaft” Erträge erzielt werden, so stehen diese als Gesamtdeckungsmittel anderen Produktbereichen/Fachbereichen zur Deckung der dort entstehenden Defizite zur Verfügung. |
INFO: Haushaltssicherungskonzept (HSK) Konzept, in dem der Bezirksregierung – als Aufsichtsbehörde – dargestellt wird, wie ein defizitärer Haushalt ausgeglichen werden soll. Es ist die Darstellung der Maßnahmen und Entscheidungen, durch welche der Haushaltsausgleich zum nächstmöglichen Zeitpunkt wieder hergestellt werden kann. Das HSK dient dem Ziel, die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu sichern. |
Wie ist die heutige Situation eigentlich entstanden?
Verschiedene überwiegend nicht beeinflussbare Faktoren wie sinkende Steuereinnahmen, Steuerreformen zu Lasten der Kommunen, Solidarpakt Ost und auf nahezu allen Gebieten steigende und durch Land und Bund nicht ausreichend gegenfinanzierte Ausgaben (z. B. Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Erziehung, Kosten der Unterkunft, Kosten für Asylbewerber, Eingliederungshilfe für Behinderte, Ausbau U3-Betreuung) haben uns schrittweise in diese schwierige Situation geführt.
Die gesamte „Gemengelage“ wird durch folgende Ausführungen deutlich:
Die Steuereinnahmen, Schlüsselzuweisungen und ähnliche Positionen werden als „Allgemeine Deckungsmittel“ bezeichnet. Diese sollen die konsumtiven Aufwendungen wie Personal-, Sach- und Transferaufwendungen decken beziehungsweise finanzieren.
INFO: Transferaufwendungen Transferaufwendungen sind z.B. Aufwendungen für Sozialleistungen, Zuweisungen und Zuschüsse, Schuldendiensthilfen und allgemeine Umlagen. |
INFO: Schlüsselzuweisungen Bei den Schlüsselzuweisungen handelt es sich um allgemeine Zuweisungen, die nach einem festgelegten „Schlüssel“ finanzkraftabhängig berechnet und den Gemeinden, Kreisen und Landschaftsverbänden zur Verfügung gestellt werden. |
Seit dem Haushaltsjahr 2007, in dem wir einen tatsächlichen Haushaltsausgleich hatten, sind die allgemeinen Deckungsmittel von rund 290 Millionen Euro auf rund 282 Millionen Euro in 2015 gesunken. Dies entspricht einer Reduzierung von rund 8 Millionen Euro in 2015.
Im gleichen Zeitraum sind die kommunalen Zuschussbedarfe für das Amt für Kinder, Jugend und Schule, und das Sozialamt sowie die Umlagezahlungen an den Landschaftsverband Rheinland (hierüber wird unter anderem die Eingliederungshilfe für Behinderte abgerechnet) von rund 160 Millionen Euro auf rund 221 Millionen Euro im Jahr 2015 angestiegen. Dies entspricht einer Erhöhung von rund 61 Millionen Euro, somit rund 38 %.
Allein diese Betrachtung macht deutlich, dass unser Defizit im Wesentlichen darauf zurückzuführen ist, dass noch immer keine ausreichende Finanzausstattung zur Erledigung der notwendigen Aufgaben vorliegt.
Doch wie finanziert sich nun unsere Stadt?
Woher kommt das Geld?
Die kommunalen Steuern (Gewerbe-, Grund-, Vergnügungs-, Zweitwohnungs- und Hundesteuer) sind faktisch die Hauptfinanzierungsquelle des Haushaltes. Die wichtigsten Erträge für die Stadt bilden die Gewerbesteuer, die Schlüsselzuweisungen vom Land, der Anteil an der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie die Grundsteuer. Durch Schlüsselzuweisungen werden Unterschiede bei den Erträgen der Kommunen ausgeglichen, die Gelder werden zum Beispiel nach dem lokalen Steueraufkommen oder der Einwohnerzahl unterschiedlich verteilt (kommunaler Finanzausgleich).
In den nachfolgenden Grafiken können Sie die Entwicklung dieser wichtigen Finanzierungsquellen in den letzten Jahren für unsere Stadt nachvollziehen. Die in den Grafiken angegebenen Zahlen beziehen sich jeweils bis 2013 auf die Ist-Werte, für 2014 auf die aktuelle Prognose zum 30. Juni 2014 (Stand: Finanzausschusssitzung vom 8. September 2014) und für 2015 ff. auf die aktuellen Planwerte.
Besonders bei der Gewerbesteuer zeigt sich, dass Mülheim keine mittelfristige Planungssicherheit hat, da jede konjunkturelle Schwankung allgemein, sowie Standortverlagerungen oder (steuerliche) Neugliederungen einzelner Konzerne im Speziellen, zu „ungewissen“ Ergebnissen führen. Dieser Fakt führt dazu, dass eine exakte Planung der konkreten Auswirkungen der wirtschaftlichen Entwicklung und der Gewinnsituation für die Gewerbesteuerpflichtigen nur eingeschränkt möglich ist. So zahlen aktuell rund 1 % aller (Vorauszahlungen leistender) Gewerbesteuerpflichtigen rund 42 % der laufenden Gewerbesteuervorauszahlungen. Schon 5 % zahlen rund 68 % der Vorauszahlungen. Diese Verhältnisse machen deutlich, wie sehr Mülheim von den großen Steuerzahlern abhängig ist. Würde sich das Volumen der Vorauszahlungen auf eine breitere Masse verteilen, so wären wahrscheinlich weniger sprunghafte Änderungen zu verzeichnen.
Der landesweite Anstieg der Steuereinnahmen ist in Mülheim an der Ruhr leider nicht zu verzeichnen. Die Ertragserwartungen mussten in den letzten Jahren entgegen der prognostizierten Steigerungsraten stetig nach unten korrigiert werden.
Bei der Grundsteuer gab es in den letzten Jahren nur geringe Schwankungen, die auf einige Neubaugebiete in unserem Stadtgebiet zurückzuführen sind. Diese Steuer leisten Sie als Bürger unserer Stadt.
Von der Kommune nicht beeinflussbar ist die Steuereinnahmequelle „Gemeindeanteil an der Einkommensteuer“. Hier spiegeln sich in den zurückliegenden Jahren vor allem die Steuerentlastungen aufgrund geänderter Bundesgesetze wider. Auch hier leisten Sie, die Mülheimer Bürger, durch Ihre Einkommensteuer einen großen Anteil an den städtischen Erträgen.
Im Rahmen des jährlichen Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) werden die Mittel aus dem Steuerverbund des jeweiligen Jahres, die für die Verteilung als Schlüsselzuweisungen zur Verfügung stehen (Schlüsselmasse), bestimmt.
Für 2013 ist eine Rückerstattung zu viel gezahlter Solidarbeiträge für die Jahre 2007 bis 2011 aufgrund der Neuregelungen des Einheitslastenabrechnungsgesetzes (ELAG) in Höhe von rund 6,3 Millionen Euro erfolgt. Das Jahr 2014 beinhaltet einen weiteren Rückerstattungsbetrag von rund 1,2 Millionen Euro.
Die Landesregierung hat das GFG 2015 (das einige methodische Veränderungen enthält) in den Landtag eingebracht. Der geplante Schlüsselzuweisungsbetrag für 2015 beträgt rund 55,4 Millionen Euro.
Die methodischen Veränderungen führen im Ergebnis zu Umverteilungswirkungen zwischen den Gemeinden.
Maßgebend für den Rückgang des Schlüsselzuweisungsbetrages in 2015 für Mülheim ist die Höhe der Steuerkraft. Durch die Einbeziehung eines Betrages von rund 7,2 Millionen Euro aus der Erstattung von zu viel gezahlten Solidarbeträgen aus Vorjahren (2009 bis 2012) steigt die Mülheimer Steuerkraftmesszahl gegenüber dem Vorjahr im GFG 2015 um 7,6 % an, während die NRW-Steuerkraft in der Referenzperiode Juli 2013 bis Juni 2014 nur um 4,4 % gestiegen ist.
Weitere bedeutende Finanzierungsquellen, die Sie sicherlich interessieren werden, sind unter anderem:
Verwaltungsgebühren 2015: rund 5,48 Millionen Euro
Zum Beispiel Passgebühren, Genehmigungsgebühren, Gebühren für die Bauüberwachung, Gebühren für Beglaubigungen, Erlaubnisscheine, ärztliche Untersuchungen und so weiter.
Benutzungsgebühren 2015: rund 76,4 Millionen Euro
Zum Beispiel Entgelte für die Inanspruchnahme von Einrichtungen der Abwasserbeseitigung, der Müllabfuhr, der Straßenreinigung, des Bestattungswesens, für die Sondernutzung von Straßen, Entgelte für die Arbeiten zur Unterhaltung von Straßen, Anlagen und dergleichen, Parkgebühren, Pflegesätze der Krankenhäuser sowie der Alten- und Pflegeheime, Eintrittsgelder zu kulturellen oder sportlichen Veranstaltungen und Entgelte für die Pflege von Gräbern, Kostenersatz für Hilfeleistung bei Unglücksfällen.
Umsatzerlöse 2015: rund 5,87 Millionen Euro
Zum Beispiel Entgelte für den Verkauf eigen erstellter Software, Entgelte für Wartungs- und Servicedienstleistungen, Verkauf von Druckereierzeugnissen aller Art, Weiterverkauf von Laub- und Abfallsäcken der MEG oder auch der Tierfuttertütchen aus den Automaten des Tiergeheges Witthausbusch.
Buß-, Zwangs- und Verwarnungsgelder 2015: rund 3,1 Millionen Euro
Zum Beispiel Ahndung von Müllablagerung in Wäldern, Parken im Parkverbot, Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, Verstoß gegen das Meldegesetz, beispielsweise Erzwingung zur Abgabe des Führerscheins oder Fahrzeugscheins, Verwarngeld für Parkverstoß.
Sie denken jetzt vielleicht: „Wenn unsere Stadt doch Erträge in dieser Höhe hat, kann es ihr doch nicht schlecht gehen“. Zumal wir unsere Hausaufgaben zur Haushaltskonsolidierung in Eigenverantwortung durchgeführt haben und weiterhin durchführen werden.
Also: Wieso klappt es dann nicht mit dem Haushaltsausgleich? Und:
Wofür wird das Geld eigentlich ausgegeben?
Die nachfolgenden Grafiken zeigen die Zusammensetzung der geplanten Aufwendungen der Stadt in 2015:
Die Entwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Zum einen davon, in welchem Umfang Tarif-/Besoldungserhöhungen vereinbart wurden, zum anderen vom Personalabbau in Folge des bei der Stadt Mülheim an der Ruhr in Kraft getretenen Personalabbaukonzeptes und von der gleichzeitigen Notwendigkeit, für pflichtige Aufgaben Personal einzustellen, zum Beispiel im Kommunalen Sozialen Dienst und zur Betreuung unter Dreijähriger.
Im Planjahr 2015 vermindern sich die Personal- und Versorgungsaufwendungen um zirka 3,5 Millionen Euro.
Besoldungs-/Tariferhöhungen, die Einstellung zusätzlicher Auszubildender im Rahmen der Dienstvereinbarung „Bündnis“ und die zusätzliche personelle Ausstattung in Kindertagesstätten (Sprachförderung, plusKITA) bewirken einen Mehraufwand von 5,4
Millionen Euro. Einsparungen aufgrund geringerer Zuführungen zu Pensionsrückstellungen für aktive Beschäftigte und Versorgungsempfänger sowie Maßnahmen aus dem Haushaltssicherungskonzept (Strategiefeld Personal, Personalabbau) führen zu einer Reduzierung in Höhe von 8,8 Millionen Euro (davon aufgrund von HSK-Maßnahmen aus dem Strategiefeld Personal 2,1 Millionen Euro).
Der enorme Anstieg von 2010 nach 2014/2015 war unter anderem dem Umstand geschuldet, dass die ehemaligen Eigenbetriebe Mülheimer Sportservice, Kulturbetrieb, ImmobilienService und der Abwasserbeseitigungsbetrieb in den Kernhaushalt reintegriert wurden und somit die bis dahin nur in den Wirtschaftsplänen dieser Betriebe ausgewiesenen Personalkosten nun auch im Kernhaushalt zu veranschlagen sind.
Die weiteren Ausweitungen im Personalkostenbudget resultierten zum größten Teil aus beschlossenen Tarif-/Besoldungserhöhungen, erhöhten Pensionsrückstellungen, einem erhöhten Personalbedarf im Bereich der Schulsozialarbeit sowie der Betreuung von Kindern unter drei Jahren (26,5 neue Stellen im Kita-Bereich im Jahr 2014).
Mit dem Haushaltssicherungskonzept 2010 ff. wurde die Verwaltung verpflichtet, bis Ende 2014 eine Personalkosteneinsparung in Höhe von 13,475 Millionen Euro (entspricht rund 270 Stellen) zu erzielen. Dies sollte durch die Ausnutzung der Fluktuation geschehen. Mit dem Haushaltssicherungskonzept 2012 ff. erhöhte sich diese Verpflichtung um 3 Millionen Euro (entspricht nochmals rund 60 Stellen) unter der Voraussetzung, dass Aufgaben in entsprechendem Umfang wegfallen. Insgesamt beträgt die zu erzielende Einsparung somit 16,5 Millionen Euro.
Ab dem Jahr 2015 kann die eingetretene personelle Fluktuation nicht mehr in dem bis 2014 zugrunde gelegten Umfang für eine Haushaltskonsolidierung genutzt werden. Andererseits kann die finanzielle Situation der Stadt Mülheim an der Ruhr nicht außer Acht gelassen werden. Derzeit werden verschiedene Maßnahmen verfolgt, die die grundsätzliche Reduzierung von Aufgaben-/Leistungsstandards zum Ziel haben. Dies benötigt jedoch Zeit. Der Konsolidierungszeitraum für die Personalaufwendungen wurde somit bis 2018 verlängert.
Nach der derzeitigen Prognose werden im Jahr 2014 2,0 Millionen Euro eingespart. Bis Ende 2014 wird somit ein Betrag von 9,8 Millionen Euro Personalkostenersparnis erbracht. Die noch fehlenden 6,7 Millionen Euro sollen bis 2018 erzielt werden.
Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen werden für 2015 mit einem Volumen von rund 95,7 Millionen Euro geplant. Hiervon entfallen alleine auf die Unterhaltung und Bewirtschaftung von Grundstücken, Gebäuden, Fahrzeugen, Maschinen und Infrastrukturvermögen rund 36,66 Millionen Euro.
Ein weiterer großer Bereich wurde in Höhe von rund 25,38 Millionen Euro bei den Erstattungen an verbundene Unternehmen sowie rund 8,3 Millionen Euro bei den Erstattungen an private Unternehmen veranschlagt. Hier sind unter anderem das Leistungsentgelt an die Mülheimer Entsorgungsgesellschaft (MEG), das Betriebsführungsentgelt an die SEM (Abwasserwirtschaft) sowie Zahlungen an das Müllheizkraftwerk Karnap abgebildet.
Weitere erwähnenswerte Positionen sind die Schülerbeförderungskosten von rund 2,3 Millionen Euro (hier fahren Busse und Bahnen für die Mülheimer Schüler) und die Materialaufwendungen in Höhe von 2,26 Millionen Euro (z. B. Papier, Druckermaterial, Bau- und Werkstattmaterial).
Die sogenannten Transferaufwendungen setzen sich aus unterschiedlichsten Positionen zusammen. Der größte Anteil in Höhe von rund 194,64 Millionen Euro entfällt dabei auf die Transferaufwendungen des Sozialamtes (davon allein SGB II/Hartz IV in Höhe von 124,67 Millionen Euro und Kinder- und Jugendhilfe 20,01 Millionen Euro; sowie Asylbewerber, Sozialhilfe innerhalb und außerhalb von Einrichtungen und andere).
Ein weiterer großer Bereich sind die Zuschüsse an private Unternehmen und übrige Bereiche mit einem Volumen von rund 28,43 Millionen Euro. Hier werden unter anderem die Zahlungsströme der Stiftungen, die Leistungen an freie Träger von Tageseinrichtungen für Kinder sowie die Zuschüsse an Vereine und Verbände abgebildet.
Ebenfalls bei den Transferaufwendungen zu planen sind die Gewerbesteuerumlagen in Höhe von 13,78 Millionen Euro, die in Abhängigkeit zu den Gewerbesteuererträgen stehen. Nach einem bestimmten Berechnungsschlüssel sind Teile der Gewerbesteuererträge als Umlage wieder abzuführen.
Die an den Landschaftsverband Rheinland (LVR) und den Regionalverband Ruhr (RVR) zu leistenden pflichtigen Umlagen finden sich im Haushaltsplan ebenfalls unter den Transferaufwendungen wieder. Im Haushaltsjahr 2015 wurden die zu zahlenden Umlagen an den LVR mit 41,65 Millionen Euro und an den RVR mit 1,62 Millionen Euro eingeplant. Als letzte wesentliche Position in der Zeile Transferaufwendungen ist die Krankenhausfinanzierungsumlage zu nennen, die für 2015 ff. mit 1,86 Millionen Euro veranschlagt wurde. Der hohe Prognosewert in 2014 resultiert aus der Tatsache, dass die Ermächtigungsübertragungen der Stiftungen aus 2013 in Höhe von rund 14,7 Millionen Euro in der aktuellen Prognose als voll in 2014 abfließend berücksichtigt wurden. Ein geringerer Mittelabfluss verbessert also das Ergebnis 2014 entsprechend und führt zur Übertragung der Mittel nach 2015.
Bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen ist insgesamt ein Volumen in Höhe von 42,3 Millionen Euro veranschlagt. Hier finden sich unter anderem Beiträge zu Versicherungen und Berufsverbänden (rund 15,96 Millionen Euro), Mieten und Pachten (rund 14,36 Millionen Euro), Aufwendungen für Aus- und Fortbildung (rund 558.000 Euro), Leasing (rund 615.000 Euro) sowie Dienst- und Schutzkleidung (rund 228.000 Euro) wieder.
Auswirkungen des Sturms Ela
Die Beseitigung der Sturmschäden des Pfingstunwetters schlagen nach der derzeitigen Prognose allein in 2014 mit rund 2,8 Millionen Euro zu Buche. Hierbei handelt es sich um einen aktuellen Zwischenstand!
Mit Datum vom 26. August 2014 hat das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen (MIK) bekannt gegeben, dass die Stadt Mülheim an der Ruhr eine Finanzhilfe hinsichtlich des Unwetters „Ela“ in Höhe von rund 3,1 Millionen Euro erhält.
Die Meldung der Stadt Mülheim an der Ruhr an das Land NRW sah eine Gesamtschadenssumme von rund 29,9 Millionen Euro vor.
Wie hoch ist unsere Stadt kurz-/langfristig verschuldet?
Investitions- und Liquiditätskredite: Die langfristigen Verbindlichkeiten/Investitionskredite (Kernhaushalt und Eigenbetrieb) entwickeln sich weiter nach oben. Waren es 2012 noch rund 440,5 Millionen Euro, so werden es 2018 rund 531,9 Millionen Euro sein. Dies liegt zu einem großen Teil an den Investitionen im Abwasserbereich sowie an den für die Mülheimer Verkehrsgesellschaft (MVG) aufgenommenen Krediten (2013 = 16,8 Millionen Euro, 2014 = 16,2 Millionen Euro, 2015 = 29,0 Millionen Euro).
In 2013 musste das städtische „Girokonto“ mit Liquiditätskrediten von rund 744 Millionen Euro überzogen werden. Damit ist im Vorjahresvergleich (zum Stand Ende 2012) eine Verschlechterung von 44 Millionen Euro eingetreten. In 2014 wird vermutlich der Wert von 829 Millionen Euro erreicht, was eine weitere Verschlechterung der Lage bedeutet. Zum Ende des Jahres 2015 wird sich das Volumen voraussichtlich auf rund 914 Millionen Euro belaufen.
Abschließend noch ein Wort zu bedeutenden Investitionsmaßnahmen 2015.
Hier wollen wir trotz aller Sparzwänge auch 2015 dauerhafte Vermögenswerte schaffen:
Aktuell ist für den Bereich der Investitionen zu erwähnen, dass die Lage auch hier recht dramatisch geworden ist. Rund 89 Millionen Euro müsste die Stadt aufwenden, um ihre größten „Sorgenkinder“ unter den Gebäuden mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Brandschutz auszustatten, die Trinkwasser-Verordnung zu erfüllen und eine dringende Grundsanierung vorzunehmen. Wollten wir etwa eine Vollsanierung vornehmen, müssten fast 160 Millionen Euro aufgebracht werden.
Es geht dabei um die Gebäude des Otto-Pankok-Gymnasiums, des Schulzentrums Saarn, der Heinrich-Thöne-Volkshochschule (VHS), des Kunstmuseums Mülheim an der Ruhr (in der Alten Post), des Friedrich-Wennmann-Bades sowie der Grundschulen Augusta- und Zastrowstraße.
In den Jahren 2004 bis 2013 hat die Stadt bereits rund 222 Millionen Euro in die Sanierung städtischer Immobilien investiert. Davon wurden alleine in Schulen 138 Millionen Euro investiert und mit rund 19 Millionen der laufende Betrieb aufrechterhalten. Verschärfte Brandschutz- und Trinkwasserbestimmungen waren unter anderem dafür verantwortlich, dass die Stadt so viel Geld in die Hand nehmen musste und muss.
Bundesweit besteht für Straßen, Brücken und öffentliche Gebäude ein Investitionsstau in Höhe von 118 Milliarden Euro.
Wir stehen vor der großen Herausforderung, diese Lasten alleine zu schultern, wenn wir von Bund und Land weiterhin „im Regen“ stehen gelassen werden.
Es kann trotz intensivster Bemühungen nicht gelingen, alle notwendigen Maßnahmen in den Haushalt einzustellen, ohne dass bereits veranschlagte andere Maßnahmen verschoben oder aufgegeben werden müssen. Dies wird die kollektive Aufgabe in den anstehenden Haushaltsberatungen sein.
Für die genannten sieben Objekte fehlen, alleine bei einer Grundsanierung mit Brandschutz und Erfüllung der Trinkwasserverordnung trotz bereits eingeplanter Mittel, rund 54 Millionen Euro und bei einer Vollsanierung sogar rund 124 Millionen Euro.
Gefragt sind hier verantwortungsvolle und richtungsweisende Priorisierungen und Entscheidungen.
Wie geht es jetzt mit den Mülheimer Finanzen weiter?
Die geplanten Aktivitäten zur Haushaltskonsolidierung alleine reichen nicht aus, um die Stadt Mülheim an der Ruhr aus der Schuldenfalle zu befreien. Hierzu bedarf es weiterer Maßnahmen, wie sie auch vom Aktionsbündnis „Raus aus den Schulden/Für die Würde unserer Städte“ gefordert werden. Das Aktionsbündnis pocht unter anderem darauf, dass die Bundesmittel zur Eingliederung behinderter Menschen zeitnah und in voller Höhe bei den Kommunen ankommen. Obwohl keine kommunale, sondern gesamtstaatliche Aufgabe, waren diese Kosten den Städten und Gemeinden vor Jahrzehnten per Bundesgesetz aufgebürdet worden.
Oberstes Ziel ist die Durchsetzung einer Initiative zur Neuordnung der Kommunalfinanzen noch in dieser Legislaturperiode des Deutschen Bundestages. Nur dann können die vom Wachstum abgekoppelten Kommunen endlich einen dauerhaften Erfolg ihrer eigenen Spar- und Konsolidierungsmaßnahmen erreichen, weitere Bundes- und Landeshilfen zur Selbsthilfe erhalten und neue politische Gestaltungsfähigkeit gewinnen.
Als Risiken auf dem Weg zur nachhaltigen Haushaltssanierung sind unter anderem zu nennen:
- ein Einbruch der Konjunktur
- ein weiterer Anstieg der Sozialkosten
- weiter sinkende Dividendenerträge
- ein Anstieg der Zinsen
- die Finanzierung des ÖPNV
- die Schuldenbremse bei Bund und Land
Eine Chance für unsere Stadt besteht in der eventuell vom Land vorgesehenen 3. Stufe des Stärkungspaktes, an der die Stadt Mülheim an der Ruhr – je nach Zugangsvoraussetzung – teilnehmen und auf diesem Wege in den Genuss von Zuweisungen gelangen könnte.
Eine weitere Chance könnte auch in der momentan diskutierten Weiterführung des Solidaritätsbeitrages liegen. Bei einer Weiterführung des „Soli“ über das Jahr 2019 hinaus muss oberste Prämisse sein, dass das Geld auch weiterhin in vollem Umfang bei bedürftigen Kommunen ankommt – und das sowohl in den alten als auch in den neuen Bundesländern und nicht nach Himmelsrichtungen. Es darf keine Aufteilung der „Soli“-Mittel zur Sanierung der Bund- und Länderhaushalte geben. In Mülheim an der Ruhr würde das Geld im Wesentlichen erst einmal zur
Defizitreduzierung und zum Schuldenabbau genutzt. Denkbar wäre auch eine Verwendung zur Sanierung der Infrastruktur.
Chancen ergeben sich auch aus der Umsetzung der Festlegungen des Koalitionsvertrages, der weiteren verstärkten Übernahme von Sozialaufwendungen durch den Bund und der Realisierung einer für die zahlreichen Aufgaben der Kommunen angemessenen Finanzausstattung.
Für den weiteren Haushaltssanierungsprozess werden unter anderm zusätzliche Maßnahmen/Aktivitäten ergriffen, die zum Einen dazu beitragen sollen, die schon beschlossenen und eingeplanten Personalkostenreduzierungen zu erreichen, und zum Anderen weitere Einsparbeträge (z. B. im Sachkostenbereich) zu generieren. Hier sind – auch vor dem Hintergrund der Haushaltsgenehmigung durch die Bezirksregierung – zu nennen:
- die Umsetzung beschlossener Hebesatzerhöhungen für die kommunalen Steuern
- die disziplinierte (weitere) Umsetzung aller aufwandsreduzierender Maßnahmen des HSK
- weitere konzeptionelle Überlegungen zu vorgesehenen Personaleinsparungen in Verbindung mit einer flächendeckenden Leistungs- und Produktkritik im Dialog mit den politischen Gremien
- ein verstärktes Augenmerk auf die wirtschaftliche Entwicklung bei der Mülheimer VerkehrsGesellschaft mbH (MVG)
- die erneute Überprüfung verworfener beziehungsweise vom Rat abgelehnter HSK-Maßnahmen
- die konsequente Kompensation an anderer Stelle im Haushalt, wenn einzelne Sparmaßnahmen nicht zum Tragen kommen
Die Umsetzung der bereits beschlossenen 247 HSK-Maßnahmen sowie der mit dem Haushaltsplanentwurf 2015 eingebrachten neuen sieben Maßnahmen und den Maßnahmen des Strategiefeldes Personal mit einem strukturellen Einsparvolumen von insgesamt 93,6 Millionen Euro in 2024 stellt unverändert die große Herausforderung für die nächsten Jahre dar.
Die gesetzliche Regelung schreibt es vor, dass in NRW alle Haushalte nach den sogenannten Produktbereichen, quasi den Oberthemen beziehungsweise Hauptaufgaben der Haushaltsplanung und -bewirtschaftung gegliedert werden müssen.
Damit Sie in der Lage sind, sich ein Bild von den Schwerpunkten des Mülheimer Haushalts und den städtischen Aufgaben machen zu können, haben wir in der folgenden Grafik einige Schwerpunkte in den Produktbereichen genannt. Diese Auflistung kann natürlich nicht vollständig sein.
Eine Übersicht über die Struktur des gesamten Konzerns Stadt gibt der Beitrag zum Dezernatsverteilungsplan.
Die nachfolgenden Auflistungen enthalten eine Zusammenstellung der Schwerpunkte, die in den einzelnen Produktbereichen zu finden sind.
Innere Verwaltung
- Rat, Ausschüsse, Bezirksvertretungen, Oberbürgermeisterin, Bezirksvorsteher, Beigeordnete, Integrationsrat, Fraktionen
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
- Städtische Repräsentationsaufgaben
- Personalverwaltung und -entwicklung
- Haushaltsplanung und -controlling, Zentrale Finanzbuchhaltung
- Festsetzung und Erhebung von Gemeindesteuern
- Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung sowie für Investitionen
- Betrieb und Unterhaltung von PC-Arbeitsplätzen, Netz-Infrastruktur und städtischem Rechenzentrum
- Immobilienmanagement, Mieten
- Vergabewesen
Schulträgeraufgaben
- Bereitstellung und Betrieb von Schulen (Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen,
- Gymnasien, Gesamtschulen, Förderschulen, Berufskollegs)
- Schulische Betreuungs- und Verpflegungsangebote, Verwaltung des staatlichen Schulamtes, Schülerbeförderung, Ausbildungsförderung
- Schulpsychologische und sozialpädagogische Beratung, Beratung und Maßnahmen für Kinder und Jugendliche aus Zuwandererfamilien
Sicherheit und Ordnung
- Erhalt der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- Öffentliche Ordnungsangelegenheiten
- Brandschutz und Rettungsdienst, Abwehr von Großschadensereignissen
- Bürgerservice in den Angelegenheiten des Straßenverkehrs, von Personaldokumenten,
- An-, Ab- und Ummeldungen sowie Geburten, Hochzeiten und Todesfällen, Bürgerauskünfte und Bürgerbeschwerden
- Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung, Tierbetreuung, Tierheim
- Aufgaben bei der Durchführung von Wahlen und Abstimmungen
- Statistische Angelegenheiten, Stadtforschung
Kultur und Wissenschaft
- Kulturentwicklungsplanung und -management
- Kulturelle Förderung
- Theater- und Konzert-Veranstaltungen/-Festivals
- Kulturbildende Maßnahmen
- Begegnungsstätten
- Kunstmuseum
- Musikschule
- Stadtarchiv
- Stadtbibliothek
- Volkshochschule
Soziale Leistungen
- Soziale Einrichtungen
- Grundsicherung für Arbeitsuchende (Sicherung des Lebensunterhalts, Leistungen zur Eingliederung in Arbeit)
- Hilfen zum Lebensunterhalt, Hilfe zur Pflege, Eingliederungshilfen für Menschen mit
- Behinderung, Grundsicherung im Alter
- Senioren- und Pflegeberatung, Heimaufsicht
- Sonstige soziale Leistungen (z. B. Hilfen für Asylbewerber und Flüchtlinge)
- Unterstützung der frühkindlichen Entwicklung, Hilfen zur Erziehung
- Gewährung von Wohngeld
Gesundheitsdienste
- Gesundheitsförderung, -schutz und -hilfen
- Hygiene- und Arzneimittelüberwachung
- Prävention und Hilfe für psychisch Kranke und Suchtkranke
- Zahngesundheit
- Förderung Kinder- und Jugendgesundheit
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
- Kindertageseinrichtungen
- Freizeitgestaltung und Ferienspiele
- Erziehungsberatung
- Jugendhilfe, Jugendschutz, Kinder- und Jugendarbeit, Jugendkultur
- Adoptionsvermittlung
- Unterstützung frühkindlicher Entwicklung
Sportförderung
- Mülheimer Sportdialog, Sportentwicklungsplanung
- Allgemeine Sportförderung
- Unterhaltung von Sportanlagen (u. a. RWE-Sporthalle) und Bädern
- Sportveranstaltungen
- Schulsport
Räumliche Planung und Entwicklung, Geoinformationen
- Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen
- Geoinformationen
- Vermessungsdienstleistungen
- Bauleitplanung zur Sicherstellung einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung
- Bebauungspläne
- Regionale Flächennutzungsplanung
- Erarbeitung von Stadtentwicklungsplänen, Masterplänen und sonstigen informellen Planungen (z. B. Integriertes Handlungskonzept Innenstadt und Handlungskonzept Wohnen)
- Denkmalschutz und -pflege
Ver- und Entsorgung
- Elektrizitäts-, Gas-, Wasser-, Fernwärmeversorgung
- Abfallwirtschaft
- Abwasserbeseitigung, Bodendeponie
Bauen und Wohnen
- Bau- und Grundstücksordnung
- Bauaufsicht (u.a. Erteilung von Baugenehmigungen)
- Baubehördliche Beratung und Information
- Wohnungsbauförderung
Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV
- ÖPNV
- Sonstiger Personen- und Güterverkehr
- Durchführung von Bau- und Unterhaltungsaufgaben bei Straßen und Ingenieurbauwerken
- Verkehrssicherungsanlagen
- Winterdienst
- Straßenreinigung
- Parkeinrichtungen
Natur- und Landschaftspflege
- Öffentliches Grün, Landschaftsbau
- Öffentliche Gewässer, wasserbauliche Anlagen
- Friedhofs- und Bestattungswesen
- Land- und Forstwirtschaft
Wirtschaft und Tourismus
- Wirtschaftsförderung
- Tourismus
Umweltschutz
- Umweltschutzmaßnahmen, Bodenschutz
- Klimaschutz, Klimainitiative
- Umweltberatung
- Untere Landschaftsbehörde
Allgemeine Finanzwirtschaft
- Steuern, Schlüsselzuweisungen
- Allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen
- Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft
Stiftungen
In Mülheim an der Ruhr sind die unselbständigen Stiftungen als Teil des städtischen Haushalts abzubilden. Dennoch wird in der Planung und Bewirtschaftung sichergestellt, dass die Mittel der Stiftungen nicht mit den städtischen Geldern vermischt werden. Die Stiftungsgelder dürfen ausschließlich gemäß den Beschlüssen der Stiftungen und nur für den Stiftungszweck verwendet werden. Bei Betrachtungen zum Schuldenabbau sind diese Gelder unantastbar.
Die Stadt Mülheim an der Ruhr verwaltet folgende Stiftungen treuhänderisch:
- Vereinigte Coupienne- und Rosorius-Stiftung
- Stiftung Augenheilanstalt
- Gretchen-Leonhard-Stiftung
- Leonhard-Stinnes-Stiftung
- August- und Josef Thyssen-Stiftung
- Heinrich-Thöne-Stiftung
- Somborn-Stiftung
- Familie-Feldmann-Stiftung
- Cläre und Hugo Stinnes Stiftung
Haushaltsforum Online:
http://haushaltsforum.muelheim-ruhr.de
Kontakt
Stand: 06.10.2015
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