Flächenmaßstab
Bemessung der Niederschlagswassergebühr
Bemessungsgrundlage für die Niederschlagswassergebühr sind die Flächen eines Grundstücks, von denen Wasser mittelbar oder unmittelbar in das städtische Kanalnetz eingeleitet wird. Dies sind sowohl die Dachflächen von Gebäuden als auch befestigte Hofflächen oder Zuwegungen. Die Ermittlung dieser Werte ist die Aufgabe aller Grundstückseigentümer*innen selbst; einen entsprechenden Fragebogen sendet Ihnen - sofern noch keine Veranlagung durchgeführt worden ist - das Amt für Umweltschutz zu. Bitte teilen Sie auch mit, wenn kein Niederschlagswasser in den Kanal abgeleitet wird, da diese Angaben für die weitere Planung von Kanalbaumaßnahmen benötigt werden.
Sollten Sie sich dazu entschließen, Flächen auf Ihrem Grundstück zu entsiegeln, stimmen Sie diese Planung mit der sem GmbH (Stadtentwässerung Mülheim) ab. Neben der erforderlichen Genehmigung dazu erhalten Sie dort nützliche Tipps für jede Art von Entsiegelungsmaßnahmen und anderen abwassertechnischen Aspekten.
Kontakt
Stand: 26.08.2024
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