Fluglärmmessung 2008
Zur Ermittlung der aktuellen Fluglärmbelastung im Raum Mintard wurden dort im Zeitraum vom 4. Juli bis 19. August 2008 Fluglärmmessungen durchgeführt. Der Messpunkt befand sich auf einem Privatgrundstück in der Straße Am Stoot. Gegenüber der im Jahr 2004 durchgeführten Messung wurde der Messort etwa 600 Meter weiter nach Südosten verlegt. Dies erfolgte um den durch die Autobahn A 52 hervorgerufenen Hintergrundpegel weiter zu minimieren und zugleich den Standort in Hinsicht auf die nach GFL-Gutachten (2006) zu erwartende Fluglärmbelastung zu optimieren.
Da Mintard sowohl durch Anflüge, als auch durch Abflüge belastet wird, wurden im Unterschied zu vorherigen Messungen während des sechswöchigen Messzeitraums beide Betriebsrichtungen erfasst und ausgewertet. Dies ermöglicht neben einer Maximalwertbetrachtung bei Ostwindwetterlagen auch die Einschätzung der Gesamtsituation. Nachfolgend sind auszugsweise verschiedene Bewertungsgrößen für die Messzeit insgesamt sowie getrennt nach Betriebsrichtungen aufgeführt:
Fluglärmbeurteilungspegel |
Messzeit gesamt |
Betriebsrichtung West |
Betriebsrichtung Ost |
Tagesmittelungspegel |
50,4 dB(A) |
49,7 dB(A) |
53,1 dB(A) |
Nachtpegel |
39,5 dB(A) |
44,7 dB(A) |
40,1 dB(A) |
Mittl. Tag-Nacht-PegelX |
50,2 dB(A) |
50,9 dB(A) |
52,7 dB(A) |
L r Fl DIN 45643Tag |
52,5 dB(A) |
51,7 dB(A) |
55,9 dB(A) |
L r Fl DIN 45643 Nacht |
47,4 dB(A) |
46,2 dB(A) |
41,2 dB(A) |
An den Tagen/Nächten mit der höchsten Fluglärmbelastung innerhalb des Messzeitraumes wurden Tagesmittelungspegel (Ld) von 53.9 Dezibel - dB(A) und Nachtpegel (Ln) von 42.6 dB(A) erreicht. Als Maximalpegel bei Überflügen wurden kurzzeitig Pegel (LAsmax) von bis zu 79.7 dB(A) festgestellt. Innerhalb des Messzeitraumes lagen Ostwind-Wetterlagen nur begrenzt vor, so dass die durch die Messung erfasste Verteilung nicht dem langjährigen Mittel entspricht. Für die Bewertung wurde dies durch den Gutachter entsprechend angepasst.
Das Gutachten kommt zusammengefasst zu folgenden Ergebnissen: Im langfristigen Mittel ergeben sich Fluglärmpegel Leq(3) von tags 50.8 dB(A) und nachts 39.3 dB(A). Im Mittel ergeben sich tags ungefähr 189 deutlich wahrnehmbare Flugereignisse, nachts ungefähr 15. Diese Werte beziehen sich dabei tags auf die 16 Tagstunden (6 bis 22 Uhr) beziehungsweise die 8 Nachtstunden (22 bis 6 Uhr). Nachts konzentriert sich der Flugbetrieb jedoch in der Stunde von 22 bis 23 Uhr. Hier werden im Mittel Pegel von 47.3 dB(A) und eine Überflugzahl von ungefähr 12 erreicht, das heißt der Nachtbetrieb findet zu ungefähr 80 % in dieser Stunde statt.
Die ermittelten Pegel und Überflughäufigkeiten (nachts) liegen deutlich unter den Schwellen des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm und auch unterhalb der Schwellenwerten bei denen laut Gutachten die Grenze der erheblichen Belästigung erreicht ist (tags Ldn 53 dB(A) und nachts Ln 43 dB(A)). Ein Wertverfall von Immobilien lässt sich nach gutachterlicher Abschätzung hieraus ebenfalls nicht ableiten. Bei Betriebsrichtung Ost werden am Tage im Mittel aber über ungefähr 10% der Messzeit die Pegel durch Fluglärm bestimmt. In Hinsicht auf die Belästigung durch Überflugpegel beziehungsweise Maximalpegel die bei Unterhaltungen, Besprechungen und mehr, im Freien oder in Räumen dazu führen, dass Sprachverständlichkeit nicht mehr gegeben ist, trifft das Gutachten die Aussage, dass im Mittel 52 Minuten an jedem Tag die Kommunikation gestört wird.
Die Ergebnisse der 2008 durchgeführten Messungen stehen insgesamt weitgehend im Einklang mit vorangegangenen Untersuchungen.
Hier finden Sie das Gutachten zum Herunterladen.
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Stand: 05.08.2013
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