Förderung nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz
Zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet unterstützt der Bund die Länder bei der Stärkung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände. Hierzu gewährt der Bund aus dem Sondervermögen "Kommunalinvestitionsförderungsfonds" den Ländern Finanzhilfen, siehe hierzu § 1 Kommunalinvestitionsfördergesetz.
Das Amt für Geodaten, Kataster und Wohnbauförderung hat einen Messkraftwagen mit Dieselmotor (EURO 3) durch einen emissionsfreien, elektrischen Messkraftwagen ersetzt.
Förderschwerpunkt ist die Luftreinhaltung.
- Maßnahme: e Messkraftwagen
- Förderbereich: Luftreinhaltung
- Beginn: 1. Dezember 2019
- Ende: 30. September 2020
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Stand: 15.08.2024
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