Frischwassermaßstab
Bemessung der Schmutzwassergebühr - Gebührenmaßstab
Das Kommunalabgabengesetz sowie auch die Verwaltungsrechtsprechung lassen zur Umlegung der Kosten den Frischwassermaßstab zu.
Hierbei wird als sehr wahrscheinlich unterstellt, dass die bezogene Frischwassermenge der eingeleiteten Schmutzwassermenge entspricht.
Die Frischwasserzufuhr zu einem Grundstück bestimmt also die Bemessungsgrundlage für die Schmutzwassergebühren. Diese Abhängigkeit greift jeweils über zwei Jahre hinweg:
Die im Verbrauchsjahr 2020 bezogene Wassermenge bildet die Basis für die Schmutzwassergebühr des Jahres 2022.
Die Bezugsmenge wird dabei auf einen Zeitraum von 365 beziehungsweise 366 Tagen umgerechnet, um der kalenderjahresbezogenen Veranlagung Rechnung zu tragen.
Beispiel: In der Zeit vom 13. Dezember 2019 bis 7. Dezember 2020 - also an 361 Tagen - wurden auf einem Grundstück 238 Kubikmeter (m³) Frischwasser bezogen.
Für das Jahr 2022 werden somit (238 m³: 361 Tage = 0,66 m³/Tag x 365 Tage =) 241 m³ als gebührenpflichtige Schmutzwassermenge zugrunde gelegt.
Schmutzwasser umfasst jedoch nicht nur die aus dem Netz des Wasserversorgungsunternehmens abgenommene Menge, sondern unter anderem auch die Brauchwassernutzung und die Brunnenförderung.
Diese Entnahmemengen sind von den gebührenpflichtigen Grundstückseigentümern zu messen und der Stadt Mülheim an der Ruhr jährlich mitzuteilen (Mitwirkungspflicht).
Die festgestellten Mengen (z. B. aus dem Jahr 2020) sind für das gleiche Jahr zu veranlagen.
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Stand: 26.08.2024
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