Fünftes Änderungsverfahren zum Landschaftsplan
Das Fünfte Änderungsverfahren des Mülheimer Landschaftsplans liegt vom 21. August 2023 bis 22. September 2023 zur Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange aus.
Der rechtskräftige Landschaftsplan Mülheim an der Ruhr in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. März 2016 soll im Landschaftsschutzgebiet 2.2.2.7 „Nachtigallental und Scheuerbachtal“ im Bereich der Mountain- und Dirtbikestrecke zwischen Broicher Waldweg und Am großen Berg südlich der Straße Nachtigallental auf ca. 0,64 Hektar Fläche ergänzt werden. Für die dort seit Jahrzehnen bestehende Nutzung als Geländefahrradpiste soll der Erhalt und die rechtliche Sicherung als „Maßnahme für die landschaftsgebundene und naturverträgliche Erholung“ entsprechend § 13 Absatz 2 Nummer 8 LNatSchG festgesetzt werden.
Die Nutzung der Fläche als Geländefahrradpiste durch Kinder und Jugendliche aus dem Umfeld ist seit über 50 Jahren bekannt, sie hat sich dort im Bereich kriegsbedingter Bodenbewegungen noch vor erster Unterschutzstellung im Landschaftsplan 1982 etabliert. Die jetzt angestrebte Festsetzung soll ausschließlich die durch die Vornutzung beeinträchtigten Flächen rechtlich sichern und zu keinem neuen Eingriff in den Wald führen. Durch die Festsetzung soll auch eine Lenkung der sportlichen Aktivitäten erreicht und damit der Schutz anderer Bereiche verbessert sowie die Konflikte mit anderen Erholungssuchenden verringert werden. Die rechtliche Sicherung auf den Bestandsflächen dient damit der naturverträglichen landschaftsgebundenen und wohnortnahen Erholung insbesondere von Kindern und Jugendlichen.
Bereits im Masterplan Spielen und Bewegen 2015 wurde vorgeschlagen, „unter Beteiligung aller Betroffenen … ein Konzept zu erarbeiten, wie und wo in Mülheim einvernehmlich Mountainbike gefahren werden kann“. Diese Frage ist entsprechend der Beschlusslage im Sportausschuss (unter anderem zu A 21/0527-01) im Perspektivkonzept TrendSport vorrangig zu bearbeiten. Gleichzeitig musste 2021 aufgrund erheblicher Sicherheitsmängel die bestehende Nutzung in Broich unterbunden werden. Die nun angestrebte Festsetzung der Nutzung im Landschaftsplan soll die naturschutzrechtliche Voraussetzung dafür schaffen, dort die Verkehrssicherheit herzustellen und den sportlichen Ansprüchen gerecht zu werden. Dabei sollen die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege gewahrt bleiben.
Vor Ort hat sich der Verein „Trail Riders Ruhr e.V.“ gegründet, der mit Unterstützung von Mülheimer Sportbund und Mülheimer SportService als Maßnahmenträger vorgesehen ist. Bis zum Abschluss des Landschaftsplan-Änderungsverfahrens ist beantragt worden, die Nutzung durch naturschutzrechtliche Befreiung zu ermöglichen. Dazu sind kurzfristig artenschutzrechtliche und landschaftspflegerische Fachplanungen zu erstellen, die auch als Grundlage des Landschaftsplan-Änderungsverfahrens dienen können.
Hinweis Redaktionelle Änderungen:
Im Rahmen der Änderung sind redaktionell die Festsetzungen des Landschaftsplans an die in den letzten Jahren geänderten Rechtsnormen anzupassen. Das Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen ist weggefallen, Grundlage der Landschaftsplanung in Nordrhein-Westfalen sind das Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz, BNatSchG) und das Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz LNatSchG).
Vorgeschlagene Textliche Festsetzungen und Erläuterungen:
Im Landschaftsplan Mülheim an der Ruhr in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. März 2016 wird im Abschnitt „C 5.4 - Anlage von Wegen und Parkplätzen“ um die im folgenden fett markierten Passagen ergänzt:
Textliche Festsetzungen | Erläuterungen | |
5.4 |
Anlage von Wegen, Erholungsflächen und Parkplätzen Die Maßnahmen zur Anlage und Erhaltung von Wander-, Rad- und Reitwegen, Erholungsflächen und Wanderparkplätzen werden im nachfolgenden Text und in Ihren Grenzen in der Fesetzungskarte 1:10.000 unter den folgenden Ziffern festgesetzt: |
|
5.4.3 |
Anlage und Erhalt von Erholungsflächen Zweck der Festsetzungen:- Förderung der landschaftsbezogenen Erholung - Erholungslenkung |
Die Festsetzungen erfolgen gemäß § 13 Absatz 2 Nr. 8 LNatSchG NRW |
5.4.3.1 |
Erhalt und Sicherung einer Mountain- und Dirtbike-Strecke im Bereich Broicher Waldweg / Am großen Berg südlich der Straße Nachtigallental Flächengröße ca. 0,64 ha |
Die Strecke soll wieder freigegeben und dauerhaft naturverträglich erhalten werden. Die Maßnahme dient der Herstellung eines sicheren Zustands im Rahmen, der schon seit Jahrzehnten genutzten Flächen. |
Karte Rechtskraft | Karte mit vorgeschlagener Änderung |
Legende |
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Anregungen zur Änderung des Landschaftsplans können Sie online einreichen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Stabsstelle Umweltplanung und Untere Naturschutzbehörde unter den unten genannten Kontaktdaten.
Kontakt
Stand: 21.08.2023
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