Gestaltung eines Grabes
Die Angehörigen können die Grabstätte selbst anlegen und pflegen oder zugelassene Friedhofsgärtnereien beauftragen. Zur Grabgestaltung bestehen unterschiedliche Möglichkeiten, welche sich nach den Belegungsplänen der einzelnen Friedhöfe richten. Die zuständigen Gartenmeister*innen sowie die Mitarbeitenden der Friedhofsverwaltung auf den Friedhöfen beraten Sie gerne. Bitte beachten Sie, dass alle Grabstätten im Rahmen der in der Friedhofsatzung vorgegebenen Richtlinien hergerichtet und dauernd instandgehalten werden müssen.
Nach einer Beisetzung sind verwelkte Blumen, alte Kränze und Grabschmuck unverzüglich von der Grabstätte zu entfernen. Bedenken Sie jedoch, dass sich eine endgültige Herrichtung mit der Bepflanzung und gegebenenfalls Grabmal dann noch nicht empfiehlt, da sich der aufgelockerte Boden während der ersten Monate stark setzen kann und die nach der Beisetzung verbliebene, aufgehügelte Erde dem Auflockerungsfaktor oder dem Setzungsfaktor entspricht.
Um Ihnen unnötige Kosten und Mühen zu ersparen, ist in den ersten Monaten ein schlichter Erdhügel mit der auf der Grabstätte verbliebenen Erde zu empfehlen. Bis zur endgültigen Grabherrichtung werden Ihnen nach einer Beisetzung sechs Monate Zeit eingeräumt.
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Stand: 16.12.2024
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