Gründach Initiative
Die Förderung ist zum 30. September 2023 ausgelaufen. Sollte eine neue Förderung möglich sein, finden Sie Informationen dazu auf dieser Seite.
Die Stadt Mülheim an der Ruhr möchte mit der Förderung der Dach- und Fassadenbegrünung die Stadt nachhaltiger und lebenswerter gestalten. Gründächer und Fassadenbegrünung leisten nicht nur einen Beitrag zur Biodiversität und Klimaschutz, sondern reduzieren auch das Niederschlagswasser, verbessern die Luftqualität und das Mikroklima und sorgen für weniger Lärm und niedrigere Energie- und Reparaturkosten.
Private und gewerbliche Immobilienbesitzer*innen haben die Möglichkeit einen Zuschuss von bis zu 50 % für die Umsetzung ihres Gründachs und/oder Fassadenbegrünung zu beantragen und zusätzlich Abwassergebühren einzusparen.
Förderprogramm
Das Programm „Klimawandelvorsorge in Kommunen“ des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW fördert Maßnahmen zur Abmilderung der Folgen des Klimawandels und bezuschusst Begrünungsmaßnahmen. Anträge für eine Förderung der Dach- und Fassadenbegrünung können über das Online-Formular (siehe unten) gestellt werden.
Was wird gefördert?
Dachbegrünung ab 15 Quadratmeter und Fassadenbegrünung werden bis zu 50 % bezuschusst, jedoch höchstens 50 Euro je Quadratmeter der Planungs- Ausführungskosten für das Gründach. Bei der Begrünung sind vorrangig mehrjährige standortgerechte heimische oder trockenresistente Pflanzenarten zu wählen. Gefördert werden:
Dachbegrünung:
- Alle angemessenen Kosten für den Aufbau der Vegetationsschicht wie Schutzvlies, Filtermatte, Drainschicht, Substrat, Ansaat oder Pflanzen, wobei der Schichtaufbau des Dachsubstrates mindestens einer extensiven Dachbegrünung von 8 Zentimeter Substratauflage entsprechen muss sowie Dachbegrünungssysteme (nur nach vorheriger Rücksprache).
Fassadenbegrünung:
- Alle angemessenen Kosten zum Aufbau der Vegetationsfläche (Beete) der wand- oder bodengebundenen Fassadenbegrünung sowie notwendige vorbereitende Maßnahmen wie das Entfernen von versiegelten Bodenbelägen (keine Fassadensanierung), Bodenaufbereitung beziehungsweise der Bodenaustausch, Schutzvlies, Fressschutz, Filtermatten, Dränschicht, Substrat, Rankhilfen/Klettervorrichtungen, Fassadenbegrünungssysteme, Pflanzen und Pflanzmaßnahmen.
- Ausgaben für Entwurf und Planung der Maßnahme.
Weitere Informationen finden Sie in der Förderrichtlinie Dach- und Fassadenbegrünung.
Zusätzlich können Sie 50 % der Niederschlagsgebühr für die begrünte Fläche einsparen.
Wer wird gefördert?
Eigentümer*innen, Eigentümer*innengemeinschaften sowie Erbbauberechtigte (natürliche oder juristische Personen des Privatrechts) und gewerbliche Betriebe können die Förderung beantragen.
Wer wird nicht gefördert?
Bei der Förderung gibt es leider Ausnahmen, die nicht gefördert werden. dazu zählt:
- wenn die Begrünungsmaßnahme in Bebauungsplänen festgesetzt ist beziehungsweise als Auflage im Rahmen einer Baugenehmigung oder sonstiger baurechtlicher Vorgaben gefordert wurde,
- die begrünte Dachfläche nicht mindestens eine Größe von 15 Quadratmeter umfasst (Bagatellgrenze)
- andere Fördermittel für die geplante Maßnahme bereits eingesetzt wurden (keine Doppelförderung)
- bereits vor der Bewilligung durch die Stadt Mülheim an der Ruhr mit der Maßnahme begonnen wird. Als Beginn ist bereits der Abschluss eines Leistungs- und Liefervertrages zu werten.
- die Maßnahme an Neubauten (bis zu 5 Jahren nach Bauabnahme) erfolgen soll
So funktioniert’s:
Wenn Ihr Vorhaben die Voraussetzungen der Förderrichtlinie erfüllt, kann der Antrag über das Online-Formular gestellt werden.
Benötigte Unterlagen für den Online Antrag:
- Fotos der Dach- oder Fassadenfläche im jetzigen Zustand (unbegrünt)
- Eigentumsnachweis
- Kurzbeschreibung des Vorhabens
- Plan, Skizze oder Luftbild, aus dem die für die Begrünung vorgesehene Fläche (Dach oder Fassade) sowie die weitere Gestaltung und Nutzung des Daches eindeutig entnommen werden kann
- Kostenvoranschlag oder Angebot einer Fachfirma über die auszuführenden Arbeiten. Wenn die Maßnahme in Eigenleistung durchgeführt wird, reicht eine Kostenübersicht der Materialkosten.
Hinweis: Weisen Sie die Firma, die den Kostenvoranschlag erstellt darauf hin, dass die Dachbegrünung mit einer Substratschicht von mindestens 8 Zentimeter hergestellt werden muss!
Nachdem Sie alle erforderlichen Angaben gemacht und den Antrag abgeschickt haben, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Ihr Antrag wird schnellstmöglich geprüft und die förderfähigen Kosten errechnet.
Wichtig: Sie erhalten dann einen schriftlichen Bewilligungsbescheid. Vor Erhalt des Bescheids dürfen Sie nicht mit der Umsetzung des Gründachs beginnen.
Abrufen der Förderung:
Sobald die Maßnahme umgesetzt ist, rufen Sie die Fördermittel ab. Dazu reichen Sie alle erforderlichen Abrechnungsunterlagen bis spätestens 30. September 2023 bei der Stabsstelle Klimaschutz und Klimaanpassung ein. Nach der Überprüfung der Nachweise erfolgt die Auszahlung des Zuschusses auf das angegebene Konto.
Einzureichende Abrechnungsunterlagen:
- Foto der begrünten oder fertiggestellten Dachfläche
- Nachweis der entstandenen Kosten (Rechnungen und sonstige Ausgabenbelege)
- Verwendungsnachweis
Dokumente zum Herunterladen
- Flyer Gründach Initiative Mülheim an der Ruhr (2022)
- Förderrichtlinie Dach- und Fassadenbegrünung
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
Infos
Ausführliche Informationen zu Kosten, Pflegeaufwand, Möglichkeiten und Beispielen finden Sie bei der Verbraucherzentrale NRW "Mehr Grün am Haus" zu Dachbegrünung und Fassadenbegrünung.
Ob Ihre Dachfläche potentiell geeignet ist können Sie im Solar- und Gründachkataster der Stadt Mülheim oder im Gründachkatasters NRW prüfen.
Bei Fragen zur Gründach Initiative oder dem Wunsch nach einer Beratung zur Umsetzung sind wir gerne für Sie da!
Gefördert durch:
Kontakt
Stand: 10.10.2023
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