Archiv-Beitrag vom 28.06.2021Gute Nachrichten für Hochzeitspaare
Erweiterte Gästezahl bei standesamtlichen Trauungen
Aufgrund der gesunkenen Corona-Infektionszahlen ist es dem Standesamt möglich, unter Berücksichtigung des „3 G-Status“ (geimpft / getestet / genesen) die Anzahl der zugelassenen Gäste bei Eheschließungen weiter zu erhöhen.
Ab sofort sind folgende Gästezahlen (zuzüglich zu Hochzeitspaar, Trauzeug*innen und Fotograf*in) bei den Trauungen an den verschiedenen Trauorten zugelassen:
- Trausaal (Rathaus): 20
- Aquarius Wassermuseum: 30
- Schloß Styrum: 40
- Rittersaal / Schloß Broich: 50
- Wappenzimmer / Schloß Broich: 30
- Weiße Flotte: 75
Dabei werden Kinder ab drei Jahren bei der Ermittlung der Gästezahl berücksichtigt.
„Es ist unbedingt erforderlich, die vorausgefüllte Anwesenheitsliste des Standesamtes zur Eheschließung mitzubringen. Der entsprechende Vordruck kann auf der Homepage des Standesamtes Mülheim an der Ruhr heruntergeladen oder per E-Mail versenden angefordert werden. Zudem müssen sich alle Anwesenden ausweisen können und ihren G-Status (vollständig geimpft / genesen / getestet) nachweisen. Der Coronatest darf nicht älter als 24 Stunden sein, Selbsttests sind nicht ausreichend“, macht Stadtsprecher Volker Wiebels deutlich.
„Bei fehlender Anwesenheitsliste oder fehlendem Nachweis ist die Anwesenheit von Gästen bei der Trauung leider nicht möglich. Ich bitte um Verständnis, dass das Ausfüllen einer Anwesenheitsliste vor Ort grundsätzlich aus organisatorischen Gründen nicht möglich ist“, so Standesamtsleiterin Katrin Dente.
Die interaktive Anwesenheitsliste mit wichtigen Hinweisen für die Hochzeitspaare ist als pdf-Datei zum Ausfüllen beigefügt.
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Stand: 28.06.2021
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