Haushalt 2017
Die Haushaltssatzung für das Jahr 2017 nebst Anlagen wurde vom Rat der Stadt in seiner Sitzung am 15. Dezember 2016 beschlossen und der Bezirksregierung Düs-seldorf zur Prüfung vorgelegt. Mit Verfügung vom 19. Dezember 2017 wurde der Haushaltssanierungsplan genehmigt und die Haushaltssatzung am 21. Dezember 2017 öffentlich bekannt gemacht.
Im Folgenden haben Sie die Möglichkeit, die Etatrede des Oberbürgermeisters und die Präsentation des Stadtkämmerers anlässlich der Etateinbringung des Haushalts 2017 in den Rat der Stadt am 22. September 2016 sowie weitere, im folgenden Text näher erläuterte Dokumente als Datei herunterzuladen.
Die Haushaltssatzung der Stadt Mülheim an der Ruhr enthält neben den Festsetzungen zum Ergebnis- und Finanzplan (§ 1) auch solche zu den Kreditermächtigungen für Investitionen (§ 2), zu den Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen belasten (Verpflichtungsermächtigungen, § 3), Festsetzungen zur Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage und der Verringerung der allgemeinen Rücklage (§ 4), die Festsetzung des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung (§ 5), die Festsetzung der Steuersätze (§ 6), die Verpflichtung zur Umsetzung der im Haushaltsssanierungsplan enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen zur Wiederherstellung des Haushaltsausgleiches im Jahre 2020 (§ 7), weitere Kreditermächtigungen für In-vestitionen zur Weiterleitung an die Mülheimer VerkehrsGesellschaft mbH (MVG) und die Mülheimer Seniorendienste GmbH (§ 8), Kredite zur Liquiditätssicherung für die Beteili-gungsholding Mülheim an der Ruhr GmbH (BHM) (§ 9), Festsetzungen zum Erlass einer Nachtragssatzung (§ 10) und deren Einschränkung (§ 11), Festsetzungen zu den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen (§ 12), zum Stellenplan des Haushaltsjahres (§ 13) und zur flexiblen Haushaltsbewirtschaftung (§ 14).
Der Haushaltsplan ist Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde.
Er enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich
• erzielbaren Erträge und eingehenden Einzahlungen,
• entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen und
• notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.
Der Vorbericht zum Haushaltsplan soll einen Überblick über die Eckpunkte des Haushaltsplans geben und die Entwicklung und aktuelle Lage der Gemeinde darstellen. Seine gesetzliche Grundlage findet sich im § 7 der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW).
Aufgrund der Teilnahme der Stadt Mülheim an der Ruhr an der dritten Stufe des Stärkungs-paktes war für das Jahr 2017 erstmalig ein Haushaltssanierungplan zu erstellen.
Das Investitionsprogramm enthält die im Planungszeitraum vorgesehenen Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen.
In den kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens sind dem Haushaltsplan Übersichten mit bezirksbezogenen Haushaltsangaben beizufügen (§ 1 Absatz 2, Ziffer 9 GemHVO NRW).
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Stand: 08.12.2022
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