HOPE - Die Zeug*innenbetreuung für Kinder, Jugendliche und ihre Eltern

HOPE - Die Zeug*innenbetreuung für Kinder, Jugendliche und ihre Eltern

Ein kostenloses Angebot des Kommunalen Sozialen Dienstes und des Amtsgerichtes Mülheim an der Ruhr 

Kinder und Jugendliche können in einem Strafprozess als Zeug*innen auftreten, wenn sie Opfer einer Straftat geworden sind oder wichtige Informationen zu einer Straftat geben können. Ein festes Alter, ab welchem sie als Zeug*innen an einem Prozess teilnehmen dürfen, gibt es nicht. Das Gericht entscheidet im Einzelfall.

Eine Jugendliche im Beratungsgespräch mit einer Frau, HOPE - Die Zeug*innenbetreuung für Kinder, Jugendliche und ihre Eltern - Canva

Erstmalig mit dem Erhalt des Ladungsschreibens kommt es für Kinder, Jugendliche und ihre Eltern zu einem Kontakt mit der Justiz. Gerade junge Menschen, die eine Ladung zur Hauptverhandlung erhalten, sind oftmals in mehrfacher Hinsicht psychischem Druck ausgesetzt. Zum einen wird allen Beteiligten das teilweise traumatische Tatgeschehen mit all den dazugehörigen Gefühlen wieder hervorgerufen. Zum anderen empfinden sie es oftmals als Belastung, unter Androhung von Ordnungsmitteln zum Termin geladen zu werden, ohne zu wissen, was sie bei einer Hauptverhandlung erwartet.
Damit sich junge Zeug*innen nicht allein gelassen fühlen, wurde die Zeug*innenbetreuung HOPE entwickelt und eingerichtet.

Betreuung von jungen Betroffenen und ihren Eltern

Die Zeug*innenbetreuung HOPE ist ein kostenfreies Serviceangebot des Kommunalen Sozialen Dienstes der Stadt Mülheim an der Ruhr und des Amtsgerichtes Mülheim an der Ruhr und kann von jeder Zeugin*jedem Zeugen und ihren Familien in Anspruch genommen werden. 

Das Angebot umfasst optional folgende Unterstützungsmöglichkeiten: 

  • telefonische und/oder persönliche Beratung bei Fragen zum Beispiel zum Verfahrensablauf sowie über Rechte und Pflichten als Zeugin oder Zeuge,
  • Vorbereitung auf das Strafverfahren durch vorherige Besichtigung des Sitzungssaals, persönliches Gespräch über Ängste, Befürchtungen, Erwartungen in Bezug auf das Strafverfahren,
  • einen geschützten Aufenthaltsraum für Zeug*innen und deren Beistände,
  • Begleitung am Verhandlungstag und die Vermittlung von Beratungs- und Hilfsangeboten.

Ziele der Zeug*innenbetreuung HOPE sind: 

  • umfassende Informierung,
  • Reduktion der individuellen Belastung durch das Strafverfahren,
  • Verständnis schaffen für die gerichtlichen Abläufe und die gesetzlichen Anforderungen,
  • Mitwirkung in an einem reibungslosen und zügigen Prozessablauf, 
  • Vermeidung einer erneuten Opferwerdung.

Abgrenzung zur rechtlichen Vertretung 

Die Zeug*innenbetreuung HOPE bietet weder eine juristische Vertretung noch eine Therapie oder eine psychologische Beratung. Eine Neutralität gegenüber dem Strafverfahren wird stets gewahrt. Jedoch vermitteln die Zeugenbetreuer*innen weitergehende Hilfe- und Beratungsangebote.

Kontakt


Stand: 03.03.2023

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