Bodenschutz und Altlasten
Seit März 1998 ist der Schutz des Bodens bundeseinheitlich durch das Bundes-Bodenschutzgesetz geregelt. Einerseits sollen die natürlichen Funktionen des Bodens nachhaltig gesichert oder wiederhergestellt werden, andererseits sollen schädliche Bodenveränderungen und Altlasten sowie hierdurch verursachte Grundwasserverunreinigungen festgestellt und saniert werden.
Der Boden erfüllt wichtige natürliche Funktionen als
- Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen,
- Bestandteil des Naturhaushaltes mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen,
- Schutz des Grundwassers durch Filter- und Puffereigenschaften,
und ist darüber hinaus ein Archiv der Natur- und Kulturgeschichte. Die industrielle Entwicklung der letzten 250 Jahre hat auch in Mülheim Spuren hinterlassen.
Diese Hinterlassenschaften, heute als Altlasten bezeichnet, sind:
- Stillgelegte Deponien und Grundstücke auf denen Abfälle abgelagert worden sind und
- Grundstücke auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist,
die eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen.
Die Untere Bodenschutzbehörde führt seit über 15 Jahren das Altlastenkataster. In diesem Geographischen Informationssystem (KOALA) werden nicht nur Informationen aus Luftbilderkundungen und Aktenrecherchen zusammengetragen. Sondern hier sind auch die Erkenntnisse aus 18.000 Bohrungen, 1.400 Grundwassermessstellen und nicht zuletzt aus 3.600 Bodengutachten eingegangen. Die Untere Bodenschutzbehörde nimmt als Sonderordnungsbehörde folgende Aufgabenbereiche wahr:
- Erkundung und Bewertung von Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen,
- Schutz des Bodens,
- Führen des Geographischen Informationssystem KOALA (Altlastenkataster),
- Bürger*inneninformation und Auskünfte zu Grundwasser und Boden.
Hier können Sie folgende Informationen und Auskünfte bekommen:
- Auskunft aus dem Altlastenkataster
- Auskunft aus dem Grundwasserkataster
- Gutachteneinsicht
- Akteneinsicht
Weiterführende Informationen:
- Bundes-Bodenschutzgesetz - BBodSchG
- Landesbodenschutzgesetz - LBodSchG
- Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz (MUNLV)
- Bezirksregierung Düsseldorf (BR)
- Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV)
- Geologischer Dienst NRW (GD)
Siehe auch:
Kontakt
Stand: 26.02.2024
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