Hunde - in Deutschland steuer- und meldepflichtig
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In Deutschland ist es Pflicht, für das Halten von Hunden Steuern zu bezahlen. Die Höhe wird vom Rat der Stadt beschlossen und unterscheidet sich je nach Rasse und Anzahl der Hunde.
Ausnahmen sind Hunde, die aus dem Mülheimer Tierheim aufgenommen werden. Diese sind für zwei Jahre von der Steuer befreit.
Zudem gibt es eine besondere Besteuerung von „gefährlichen Hunden“ wie zum Beispiel Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier. Diese wird nach dem Hundegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) geregelt.
Um die Steuern zu klären, müssen Sie Ihren Hund bei der Stadt schriftlich anmelden und umgekehrt auch abmelden. Hunde die steuerlich erfasst sind, tragen eine Hundemarke.
Die Formulare dazu können Sie hier online ausfüllen und direkt an die Stadt senden:
- Anmeldung
- Abmeldung
Hunde aller Rassen, die schwerer als 20 Kilogramm oder größer als 40 Zentimeter werden, sind zudem beim Veterinäramt anzumelden.
- Hunderasse Meldebogen
Detailliertere Informationen zu Steuersätzen, Zahlungsmethoden und ähnlichem finden Sie auf der Seite Hundesteuer.
Sie können sich aber auch an das KommunikationsCenter unter der Telefonnummer 0208 / 455-0 wenden, welches Sie an die richtige Stelle weiterleiten wird.
Wir geben Ihnen hier einen ersten Überblick. Für detaillierte Fragen senden Sie bitte eine E-Mail: versenden.
Stand: 03.04.2023
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