Kleingartenwesen

Kleingartenwesen

In Mülheim befinden sich 24 Dauerkleingartenanlagen mit einer Gesamtfläche von 450.000 Quadratmetern. Die Stadt als Eigentümerin dieser Flächen, verpachtet die Anlagen im Rahmen des Generalpachtvertrages an den Verband der Mülheimer Kleingärtner e.V..

Schubkarre im Kleingarten, Kleingartenanlagen werden als öffentliches Grün angesehen. - Pixabay

Für alle Angelegenheiten des Dauerkleingartenwesens sind die Vorschriften des Bundeskleingartengesetzes mit den darin enthaltenen Grundsätzen zu beachten.
So sind Kleingartenanlagen als öffentliches Grün anzusehen und von daher auch der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Des Weiteren dürfen Kleingärten nicht als Wohnunterkunft benutzt werden, da der Anbau von Gartenbauerzeugnissen und der Kontakt mit der Natur an erster Stelle stehen. Kleingärten sind auch ein wichtiges Element zur Durchgrünung und Auflockerung der Bebauung. Sie leisten einen wirksamen Beitrag für mehr Grün in den Städten und verbessern ihre ökologischen Grundlagen.

Weitere Informationen zu Kleingärten erhalten Sie auf der Internetseite
Kreisverband der Kleingärtner e.V. Mülheim an der Ruhr.

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Stand: 06.08.2024

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