Internationaler Zulassungsschein

Internationaler Zulassungsschein

Internationaler Zulassungsschein Quelle/Autor: Dezernat I - Repräsentation, Zentrale Verwaltungssteuerung, WirtschaftsförderungMülheimer Bürger*innen, die ein hier bereits zugelassenes Fahrzeug im Ausland außerhalb Europas im Straßenverkehr bewegen wollen, können einen internationalen Zulassungsschein beantragen.

Dieser ist in zahlreichen Staaten anerkannt, in zwanzig Sprachen lesbar und ein Jahr, vom Ausstellungstag an, gültig. Er dient lediglich im Ausland zum Nachweis, dass Ihr Fahrzeug für den Straßenverkehr zugelassen ist. Er entbindet Sie jedoch nicht von Ihrer Pflicht, sich in jedem Land in dem Sie Ihr Fahrzeug führen, nach den dort geltenden Gesetzen zu verhalten und Ihren nationalen Fahrzeugschein (beziehungsweise die Zulassungsbescheinigung) mitzuführen.

Im angrenzenden Ausland (Europa) ist ein Internationaler Zulassungsschein meist entbehrlich, da die Polizeibeamt*innen dort den deutschen Zulassungsschein kennen.

 

Unterlagen

Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung I / Fahrzeugschein 
  • Personalausweis oder Reisepass

 

Gebühren

Gebühren

  • 10,20 Euro

 

Kontakt

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Stand: 21.05.2024

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