Jahrmärkte (Trödelmärkte) oder Spezialmärkte Wenn Sie einen Jahrmarkt, Trödelmarkt oder Spezialmarkt veranstalten wollen, benötigen sie eine Genehmigung des Ordnungsamtes.

Jahrmärkte (Trödelmärkte) oder Spezialmärkte

Bildausschnitt, ein Kleiderständer und Trödelstand, im Hintergrund sind Besucherinnen zu sehen, ein Besucher trägt einen einen gekauften Stuhl und schaut sich nach weiteren Schätzen um. Flohmarkt, trödeln, second-hand, - canva

Sie möchten in Mülheim an der Ruhr einen Jahrmarkt (Trödelmarkt) oder einen Spezialmarkt durchführen?

Dann benötigen Sie eine Marktfestsetzung gemäß § 69 der Gewerbeordnung (GewO), die vom Ordnungsamt erteilt wird.

Unterlagen

Unterlagen

Bitte nehmen Sie dazu mit uns Kontakt auf und stellen einen formlosen Antrag.

Fügen Sie folgende Unterlagen dem Antrag bei:

  • Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • Vorläufige Liste von Händler*innen

Bitte stellen Sie den Antrag rechtzeitig, da die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nimmt, da von hier gegebenenfalls andere Behörden und Institutionen angehört werden müssen.

Dies gilt besonders bei geplanten Veranstaltungen im Freien, da hier besondere Anforderungen an die Veranstaltungsfläche sowie der Zu- und Abfahrt beziehungsweise Parkplatzmöglichkeiten gestellt werden.

Gebühren

Gebühren

Die Höhe der Verwaltungsgebühr beläuft sich im Regelfall zwischen 100,00 Euro und 750,00 Euro; sie richtet sich nach der Art und Größe des Marktes und nach dem damit verbundenen Verwaltungsaufwand.

Kontakt

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Stand: 02.05.2024

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