Jahrmärkte (Trödelmärkte) oder Spezialmärkte
Sie möchten in Mülheim an der Ruhr einen Jahrmarkt (Trödelmarkt) oder einen Spezialmarkt durchführen?
Dann benötigen Sie eine Marktfestsetzung gemäß § 69 der Gewerbeordnung (GewO), die vom Ordnungsamt erteilt wird.
Unterlagen
Bitte nehmen Sie dazu mit uns Kontakt auf und stellen einen formlosen Antrag.
Fügen Sie folgende Unterlagen dem Antrag bei:
- Führungszeugnis
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Vorläufige Liste von Händler*innen
Bitte stellen Sie den Antrag rechtzeitig, da die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nimmt, da von hier gegebenenfalls andere Behörden und Institutionen angehört werden müssen.
Dies gilt besonders bei geplanten Veranstaltungen im Freien, da hier besondere Anforderungen an die Veranstaltungsfläche sowie der Zu- und Abfahrt beziehungsweise Parkplatzmöglichkeiten gestellt werden.
Gebühren
Die Höhe der Verwaltungsgebühr beläuft sich im Regelfall zwischen 100,00 Euro und 750,00 Euro; sie richtet sich nach der Art und Größe des Marktes und nach dem damit verbundenen Verwaltungsaufwand.
Kontakt
Stand: 02.05.2024
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