Landschaftsplan - Abschnitt C 5.1 - Anlage, Wiederherstellung oder Pflege naturnaher Lebensräume
Die Maßnahmen zur Anlage, Wiederherstellung und Pflege naturnaher Lebensräume (Biotope) einschließlich der Maßnahmen zum Schutz und zur Pflege der Lebensgemeinschaften werden unter den Ziffern
5.1.1 Naturnaher Ausbau von Bachläufen / Flussufern
5.1.2 Erhalt und Pflege von Obstwiesen /-weiden
5.1.3 Wiederherstellung naturnaher Grünlandflächen in Auenbereichen
im nachfolgenden Text und in Ihren Grenzen in der Fesetzungskarte 1: 10.000 festgesetzt
Inhaltsverzeichnis
Karte der Entwicklungsziele
Karte der Festsetzungen
Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt für Umweltschutz.
Kontakt
Stand: 29.11.2005
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