Landschaftsplan - Abschnitt C 5.1 - Anlage, Wiederherstellung oder Pflege naturnaher Lebensräume

Landschaftsplan - Abschnitt C 5.1 - Anlage, Wiederherstellung oder Pflege naturnaher Lebensräume

Die Maßnahmen zur Anlage, Wiederherstellung und Pflege naturnaher Lebensräume (Biotope) einschließlich der Maßnahmen zum Schutz und zur Pflege der Lebensgemeinschaften werden unter den Ziffern

5.1.1 Naturnaher Ausbau von Bachläufen / Flussufern

5.1.2 Erhalt und Pflege von Obstwiesen /-weiden

5.1.3 Wiederherstellung naturnaher Grünlandflächen in Auenbereichen

im nachfolgenden Text und in Ihren Grenzen in der Fesetzungskarte 1: 10.000 festgesetzt



Inhaltsverzeichnis
Karte der Entwicklungsziele 
Karte der Festsetzungen 

Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt für Umweltschutz.

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Stand: 29.11.2005

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