Landschaftsplan - Abschnitt C 5.1.3 - Wiederherstellung naturnaher Grünlandflächen in Auenbereichen

Landschaftsplan - Abschnitt C 5.1.3 - Wiederherstellung naturnaher Grünlandflächen in Auenbereichen

Die Umwandlung von Ackerflächen in Grünland im  Bereich der Bach- und Flussauen dient dem Schutz dieser wertvollen und seltenen Biotope, aber auch dem Gewässerschutz. Natürliches Hochwasser kann hier zurückgehalten werden, die extensive Bewirtschaftung minimiert die Gewässerbelastung. Auengrünland im Forstbachtal
Acker mit Ziel Biotopanreicherung in der Forstbachaue

Textliche Festsetzungen

Erläuterungen

Zweck der Festsetzungen:

  • Wiederherstellung von naturnahen Grünlandflächen als wertvolle Lebensräume für zahlreiche, z. T. seltene und gefährdete Tier- und Pflanzenarten
  • Erhöhung des Erlebniswertes durch Wiederherstellung des typischen Erscheinungsbildes der Auenlandschaft,
  • Schutz der Böden vor Erosion in Überschwemmungsbereichen,
  • Verringerung des Dünger- und Biozideintrags in Oberflächen- und Grundwasser.

Die Nutzung der Flächen ist zu Gunsten einer standortgerechten Grünlandnutzung aufzugeben.

Die Flächen sind mit einer dem Standort entsprechenden Saatmischung für Grünland einzusäen und künftig als Weide (Beweidung mit nicht mehr als 4 GV/ha, zwischen dem 15.03. und 15.06. 2 GV/ha) oder als Mähwiese (zweischürige jährliche Mahd, 1. Mahd nicht vor dem 15.06., 2. Mahd zw. 15.09. und 15.10., Entfernen des Mähgutes) zu nutzen.

Die Festsetzungen erfolgen gem. § 26 (1) LG.

Die Wiederherstellung naturnaher Grünlandflächen wird für Ackerflächen in unter Naturschutz gestellten Auenbereichen der Ruhr festgesetzt.



5.1.3.1
Fläche: ca. 3,6 ha

Ackerfläche an der Stadtgrenze zu Duisburg im Styrumer Ruhrbogen.

Mittelfristige Aufgabe der Ackernutzung nach Ablauf des Pachtvertrages mit dem derzeitigen Pächter.

 

Die Ackerflächen liegen im NSG Nr. 3 "Styrumer Ruhraue".



5.1.3.2
Fläche: ca. 12,2 ha

Ackerfläche nördlich der Bahnlinie im Styrumer Ruhrbogen.

Mittelfristige Aufgabe der Ackernutzung nach Ablauf des Pachtvertrages mit dem derzeitigen Pächter.

 

Die Ackerflächen liegen im NSG Nr. 3 "Styrumer Ruhraue".



5.1.3.3
Fläche: ca. 5,1 ha

Ackerfläche zwischen den Bahnlinien im Styrumer Ruhrbogen.

Mittelfristige Aufgabe der Ackernutzung nach Ablauf des Pachtvertrages mit dem derzeitigen Pächter.

 

Die Ackerflächen liegen im NSG Nr. 3 "Styrumer Ruhraue".



5.1.3.4
läche: ca. 0,9 ha

Ackerfläche im zentralen Forstbachtal.

Aufgabe der Ackernutzung und Entwicklung von Dauergrünland. Anreicherung der Fläche mit weiteren Biotopstrukturen.

 

Die Fläche liegt im NSG Nr. 7 "Forstbachtal".


Inhaltsverzeichnis
Karte der Entwicklungsziele 
Karte der Festsetzungen 

Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt für Umweltschutz.

Kontakt


Stand: 29.11.2005

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