SEPA-Lastschriftmandat
Mit dem Vordruck geben Sie dem Fachbereich Finanzen, Team Zahlungsabwicklung, die Erlaubnis, fällige Beträge von Ihrem Konto abzubuchen.
Vor allem bei wiederkehrenden Zahlungen wie Grundbesitzabgaben, Hunde-, Gewerbe-, Vergnügungs- und Zweitwohnungssteuer, Kindergartenbeiträge und Verpflegungskosten erspart Ihnen die Erteilung einer Einzugsermächtigung die regelmäßige Überwachung Ihrer Zahlungen. Außerdem werden alle Änderungen in der Höhe der Teilbeträge automatisch berücksichtigt.
Sie können den Vordruck zur Lastschrifteinzugsermächtigung herunterladen.
Alternativ können Sie das Formular ausdrucken und ausfüllen. Den ausgefüllten und unterschriebenen Vordruck senden Sie bitte an die angegebene Adresse zurück.
Datenschutzhinweise des Fachbereiches Finanzen
Ab 25. Mai 2018 gilt auch in Deutschland die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union (EU).
Mit den folgenden Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Ansprüche und Rechte.
Welche Daten im Einzelnen verarbeitet und in welcher Weise genutzt werden, richtet sich maßgeblich nach den jeweils von Ihnen beantragten Leistungen beziehungsweise nach der Art der öffentlichen Aufgabe.
Hier finden Sie Informationen nach Artikel 13, 14 und 21 EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO).
Kontakt
Stand: 27.03.2023
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