Luftreinhaltung: Zuständigkeiten in NRW
Die Umsetzung der EU-Luftqualitätsrichtlinie erfolgt auf Ebene der Bundesländer.
Zunächst müssen Informationen über die Luftqualität gesammelt werden (Datenerhebung). Aufgrund dieser Informationen werden dann, falls es erforderlich ist, durch die zuständigen Behörden Luftreinhalte- oder Aktionspläne aufgestellt. Diese müssen konkrete Maßnahmen zur Verringerung der Luftschadstoffbelastung vorsehen. Die Umsetzung der Maßnahmen wird wiederum mit Luftschadstoffmessungen begleitet, um deren Erfolg zu kontrollieren.
Datenerhebung
In Nordrhein-Westfalen erfolgt die Datenerhebung durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV, früher LUA), in der Regel durch Messungen. Das LANUV verfügt über ein landesweites Messnetz. Es werden sowohl kontinuierlich Messungen an Feststationen als auch nach Bedarf mobile Messungen durchgeführt. Das Netz der Feststationen setzt sich zusammen aus Standorten zur Bestimmung der Hintergrundbelastung und Stationen an Belastungsschwerpunkten.
An den Messstationen werden neben der Luftschadstoffbelastung zum Teil auch meteorologische Daten (Windrichtung und -geschwindigkeit, Temperatur) erfasst.
Auf der Homepage des LANUV finden Sie neben den aktuellen Messdaten auch Informationen zu den einzelnen Messstationen, zu den dort gemessenen Parametern und zur Lage der Stationen. Die Messdaten werden entsprechend den rechtlichen Vorgaben gesammelt und jeweils für das Kalenderjahr ausgewertet. Die Tabellen sind ebenfalls auf der Homepage des LANUV verfügbar.
Aufstellung von Luftreinhalte- oder Aktionsplänen
Die Luftqualität wird in NRW durchgängig durch die Messungen und durch Modellrechnungen überwacht. Wird dabei festgestellt, dass gesetzlich vorgeschriebene Immissionsgrenzwerte überschritten werden, muss dies durch die Bundesbehörden der EU-Kommission mitgeteilt und ein Luftreinhalteplan aufgestellt werden. Ziel des Luftreinhalteplans ist dann, die festgelegten Grenzwerte für Luftschadstoffe zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr zu überschreiten beziehungsweise dauerhaft zu unterschreiten.
Die Aufstellung der Luftreinhalte- oder Aktionspläne erfolgt in NRW durch die Bezirksregierungen, für Mülheim die Bezirksregierung Düsseldorf. Diese beteiligt alle relevanten Institutionen und Gruppen: Kommunen, Aufsichtsbehörden, Umwelt- und sonstige Verbände und viele mehr. Darüber hinaus wird der Plan öffentlich ausgelegt und den Bürger*innen die Möglichkeit gegeben, sich über den Plan zu informieren und Einwände geltend zu machen.
Maßnahmen
Die in einem Luftreinhalteplan oder Aktionsplan festgelegten Maßnahmen sind von den zuständigen Behörden - meist die Kommunen - durch Anordnung oder sonstige Entscheidungen durchzusetzen. Die Bürger*innen selbst werden durch den Luftreinhalteplan nicht unmittelbar verpflichtet. Sie können aber beispielsweise durch nachfolgende straßenverkehrliche Anordnungen, wie Durchfahrverbote oder Beschilderung der Umweltzonen, Adressat*innen konkreter Pflichten werden.
Kontakt
Stand: 29.04.2021
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