Maßnahmen Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFöG) NRW - hier: Ersatzbeschaffung eines Werkstattwagens für die Grünflächenpflege
Zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet unterstützt der Bund die Länder bei der Stärkung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände. Hierzu gewährt der Bund aus dem Sondervermögen "Kommunalinvestitionsförderungsfonds" den Ländern Finanzhilfen für Investitionen finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände, siehe hierzu § 1 Kommunalinvestitionsfördergesetz.
Auch die Stadt Mülheim an der Ruhr kann mit Hilfe dieser Fördermittel eine Vielzahl von Maßnahmen mit verschiedenen Förderschwerpunkten realisieren.
Die Ersatzbeschaffung eines Werkstattwagens für die Grünflächenpflege wird veröffentlicht:
- Beginn der Maßnahme: 1. Dezember 2019
- Ende der Maßnahme: 31. März 2020
Stand: 28.04.2023
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