Messen

Messen

Besucherin einer Kunstmesse stöbert an einem Stand. Infos zur Anmeldung von Messen. - Canva

Sie möchten eine Messe durchführen?

Dann benötigen Sie eine Festsetzung gemäß § 64 der Gewerbeordnung (GewO), die vom hiesigen Ordnungsamt erteilt wird.

Unterlagen

Unterlagen

Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf und stellen einen formlosen Antrag.

Fügen Sie folgende Unterlagen dem Antrag bei:

  • Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • Vorläufige Liste der Händler*innen

Bitte stellen Sie den Antrag rechtzeitig, da die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nimmt, da von hier gegebenenfalls andere Behörden und Institutionen angehört werden müssen.

Dies gilt besonders bei geplanten Veranstaltungen im Freien, da hier besondere Anforderungen an die Veranstaltungsfläche sowie der Zu- und Abfahrt beziehungsweise Parkplatzmöglichkeiten gestellt werden.

Gebühren

Gebühren

Die Höhe der Verwaltungsgebühr richtet sich nach dem damit verbundenen Verwaltungsaufwand und beträgt im Regelfall 500,00 Euro.

 

Kontakt

Kontakt


Stand: 15.05.2024

[schließen]

Fehler melden

Sie haben einen Fehler auf dieser Internetseite gefunden? Bitte teilen Sie ihn uns mit. Ein Redakteur wird sich umgehend darum kümmern.

Haben Sie ein anderes Anliegen, um das wir uns kümmern sollen, dann wenden Sie sich bitte an die Bürgeragentur.

Ihre Nachricht

 

Drucken | RSS-Feed | Fehler melden

Transparenter Pixel