Messen
Sie möchten eine Messe durchführen?
Dann benötigen Sie eine Festsetzung gemäß § 64 der Gewerbeordnung (GewO), die vom hiesigen Ordnungsamt erteilt wird.
Unterlagen
Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf und stellen einen formlosen Antrag.
Fügen Sie folgende Unterlagen dem Antrag bei:
- Führungszeugnis
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Vorläufige Liste der Händler*innen
Bitte stellen Sie den Antrag rechtzeitig, da die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nimmt, da von hier gegebenenfalls andere Behörden und Institutionen angehört werden müssen.
Dies gilt besonders bei geplanten Veranstaltungen im Freien, da hier besondere Anforderungen an die Veranstaltungsfläche sowie der Zu- und Abfahrt beziehungsweise Parkplatzmöglichkeiten gestellt werden.
Gebühren
Die Höhe der Verwaltungsgebühr richtet sich nach dem damit verbundenen Verwaltungsaufwand und beträgt im Regelfall 500,00 Euro.
Kontakt
Stand: 15.05.2024
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