Wohngeld: Mietzuschuss und Lastenzuschuss
Wohngeldreform zum 1. Januar 2023
Zum 1. Januar 2023 trat die Wohngeldreform 2023 in Kraft, durch die wesentlich mehr Menschen Wohngeld in Anspruch nehmen können.
Seit dieser Gesetzesänderung hat sich der Kreis der Wohngeldberechtigten vervielfacht, weshalb sich das Antrags- und Arbeitsaufkommen so stark erhöht hat, dass sich die Bearbeitungsdauer deutlich verlängert hat. Ihnen gehen keine Ansprüche verloren, da die Berechnung des Wohngeldes ab Antragseingang rückwirkend erfolgt.
Über den Wohngeldrechner des Landes www.wohngeldrechner.nrw.de kann die Höhe eines eventuellen Anspruchs auf Wohngeld berechnet werden und anschließend ein Wohngeldantrag gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass es zu abweichenden Wohngeldbeträgen kommen kann, da es sich lediglich um eine überschlägige Berechnung handelt und Ihre Eingaben ohne Rechtskenntnisse erfolgen.
Voraussetzungen für Wohngeld
Um einen Zuschuss zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber*in den Wohnraum selbst bewohnen und die Miete oder Belastung dafür aufbringen. Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt zunächst von der Zahl der Haushaltsmitglieder ab.
Ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Mietzuschuss besteht, richtet sich nach der
- Zahl der zum Haushalt gehörenden Haushaltsmitglieder, der
- Höhe der nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen zuschussfähigen Miete und der
- Höhe des Gesamteinkommens aller Haushaltsmitglieder
Je mehr Personen in Ihrer Wohnung wohnen, desto höher kann die anzuerkennende Miete (ohne Heiz- und Warmwasserkosten) sein. Seit dem 1. Januar 2023 wird neben der Pauschale zur Entlastung bei den Heizkosten auch eine Klimakomponente berücksichtigt. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die maximal zu berücksichtigende Miete in Abhängigkeit zur Anzahl der Haushaltsmitglieder.
Haushalts- mitglieder |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | jede weitere Person |
Miethöhe | 491 Euro | 595 Euro | 708 Euro | 825 Euro | 944 Euro | + 114 Euro |
Inkl. Entlastung Heizkosten, Klimakomponente | 620,60 Euro | 762,40 Euro | 907,80 Euro | 1057,20 Euro | 1208,60 Euro | 146,40 Euro |
Je höher die zu berücksichtigende Miete ist, desto höher ist die Einkommensgrenze, bis zu deren Höhe ein Wohngeldanspruch besteht.
Grundlage der Berechnungen bildet das Bruttoeinkommen (ohne Kindergeld). Von dem Bruttoeinkommen sind jeweils 10 Prozent anrechnungsfrei, wenn Sie von dem Einkommen
- Steuern,
- Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und/oder
- Rentenversicherungsbeiträge zahlen müssen.
Antragstellung
- Den erforderlichen Wohngeldantrag beziehungsweise die erforderlichen Vordrucke erhalten Sie im Anhang und unter „Online Formulare“.
- Derzeit besteht die Möglichkeit den Antrag über den Wohngeldrechner zu stellen. Es wird noch an der Möglichkeit des Onlineantrages gearbeitet, Sie werden informiert, wenn der Onlineantrag gestellt werden kann. www.wohngeldrechner.nrw.de
- Eine Schritt für Schritt Anleitung finden Sie im Flyer: „MHKBD Schritt-für-Schritt zum Wohngeld“
- Der Wohngeldantrag beziehungsweise die erforderlichen Vordrucke können Ihnen außerdem per Post oder per E-Mail übermittelt werden, bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit der Wohngeldstelle auf.
- Am Empfang der Ruhrstraße 1 stehen Ihnen die Vordrucke ebenfalls zur Verfügung (ggf. Wartezeit einplanen) und können dort an Sie ausgehändigt werden.
Bei Rückfragen senden Sie gerne eine E-Mail an: wohngeld@muelheim-ruhr.de
Sie erreichen das Team Wohngeld im Gebäude Ruhrstraße 1 in 45468 Mülheim an der Ruhr.
Öffnungszeiten und Ansprechpersonen der Wohngeldstelle
Telefonische Erreichbarkeit
Aufgrund der bevorstehenden Gesetzesreform zum 1. Januar 2023, verlängern sich die gewohnten Bearbeitungszeiten Ihrer Wohngeldangelegenheiten bis auf Weiteres. Um die Bearbeitungsdauer so kurz wie möglich zu halten, können wir Ihnen leider nur in eingeschränkten Zeiten telefonisch zur Verfügung stehen. Sie erreichen uns telefonisch von Montag bis Freitag zwischen 8 und 12 Uhr.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer Ihres Antrags beträgt derzeit ca. 16 Wochen. Sofern bei Antragstellung alle weiterhin benötigten Unterlagen (in der Regel bei Weiterleistungsanträgen) vorliegen, kann sich die Bearbeitungszeit auf ca. 8-10 Wochen verkürzen.
Ansprechpersonen
Bei konkreten Anliegen oder Fragen zu erhaltener Post, wenden Sie sich bitte nur an die im Kopfbogen vermerkten Sachbearbeiter*innen.
Für allgemeinen Anfragen können Sie sich telefonisch an folgende Ansprechpersonen wenden:
- Frau Bicici 0208 / 455-5062
- Frau Fuchs 0208 / 455-5945
Für allgemeine Anfragen per E-Mail nutzen Sie bitte folgende E-Mail-Adresse: wohngeld@muelheim-ruhr.de
Hier finden Sie weitere Informationen zum Wohngeld:
www.mhkbg.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld
Hinweis:
Die Stadt Mülheim ist der Mietstufe vier zugeordnet.
Bildungspaket
Durch die Änderung des Bundeskindergeldgesetzes wurden Leistungen zur Bildung und Teilhabe (unter anderem Lernförderung, Zuschuss zum Mittagessen, Kostenerstattung für Klassenfahrten, Schulbedarfspaket) eingeführt.
Kinder aus Haushalten, die Wohngeld erhalten, gehören zum berechtigten Personenkreis. Sie haben daher die Möglichkeit, diese Leistungen zu beantragen.
Weitere Informationen sowie alle Antragsvordrucke und Formulare finden Sie im Beitrag zum Bildungspaket.
Unterlagen
Wohngeldantrag (Erstantrag/Weiterleistungsantrag)
Sowohl für die Erstbewilligung von Wohngeld als auch für die Weiterbewilligung von Wohngeld ist ein entsprechender Antrag zu stellen. Verschiedene Möglichkeiten, wie Sie diesen finden oder bekommen können, sind unter dem Punkt „Antragstellung“ beschrieben. Bitte beachten Sie, dass der Weiterleistungsantrag frühestens zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums gestellt werden soll.
Einkommensnachweis
Für die Berechnung des Wohngeldes müssen Sie das Einkommen aller Haushaltsmitglieder belegen. Hierzu benutzen Sie bitte den Vordruck für den Einkommensnachweis (Verdienstbescheinigung) sofern Sie über Arbeitseinkommen verfügen. Sofern anderes Einkommen vorhanden ist, legen Sie bitte entsprechende Bescheide/Schreiben/Kontoauszüge vor.
Bescheinigung des*der Vermieter*in
Bei Ihrem ersten Antrag für eine Wohnung legen Sie bitte eine Kopie der relevanten Seiten des Mietvertrages vor. Wir benötigen die Seiten aus denen die folgenden Angaben ersichtlich sind: Der*die Vermieter*in; die Höhe und Zusammensetzung der Miete; die Größe der Wohnung; der Mietbeginn; die Unterschriften der Vertragsparteien. Zudem wird eine Mietbescheinigung benötigt, die von dem*der Vermieter*in auszufüllen ist. Bei Weiterleistungsanträgen reicht das letzte Mietänderungsschreiben grundsätzlich aus.
Anlage Zusatzeinkünfte
Zu jedem Antrag wird auch die Anlage Zusatzeinkünfte benötigt. Bitte füllen Sie die Anlage Vollständig aus und fügen gegebenenfalls entsprechende Nachweise bei.
Sie erhalten nach Übersendung Ihres Antrags eine schriftliche Eingangsbestätigung. Weitere Unterlagen werden dann ggf. von Ihnen angefordert, sobald der Antrag erfasst wurde. Es handelt sich hierbei um keine abschließende Auflistung, da sich durch übersandte Nachweise weitere Rückfragen ergeben können.
Alle Vordrucke sind unten als PDF Dateien herunterladbar.
Ihr Wohngeldantrag soll schneller bearbeitet werden? Sie können dabei helfen!
Bitte übersenden Sie…
- alle Formulare (Antrag; Anlage Zusatzeinkünfte usw.) vollständig ausgefüllt, beantworten jede Frage mit Ja oder Nein (durchstreichen reicht nicht aus) und unterschreiben den Antrag
- alle angeforderten Unterlagen zusammen und nicht nach und nach (Wichtige Ausnahme: Wohngeldantrag zur Fristwahrung)
- genau die Unterlagen, die angefordert wurden (bitte übersenden Sie keine abweichenden Unterlagen oder lassen Unterlagen weg; dies verzögert ansonsten die Bearbeitung Ihres Antrages)
- Schreiben Sie Ihr Aktenzeichen oder die Wohngeldnummer auf die per Post übersandten Nachweise
- die angeforderten Unterlagen per Post oder per Fax oder per E-Mail (nicht E-Mail/ Fax und per Post)
- Ihren Weiterleistungsantrag möglichst mit ergänzenden Nachweisen (Sie können sich an Ihrem letzten Antrag orientieren): Zum Beispiel…
- Ggf. Mietänderungsschreiben (es muss hervorgehen, wie hoch die monatliche Heizkostenvorauszahlung ist, falls Heizkosten enthalten sind)
- Lohnabrechnungen der letzten drei Monate (bei Festgehalt); Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate (bei schwankendem Einkommen)
- Nachweise über den Erhalt des Kindesunterhalts der letzten drei Monate
- Sonstige Einkommensnachweise (z.B. aktuelle(r) Rentenbescheid(e); Arbeitslosengeld I Bescheid; bei Krankengeldbezug: Mitteilung, ob absehbar ist, wie lange Sie noch arbeitsunfähig sind; Zins-/ Dividendennachweise aus dem Vorjahr)
Bei Übersendung Ihrer Unterlagen/ Nachweise per E-Mail:
- Format der Dateien: Ausschließlich JPEG oder PDF Format
- Anhänge dürfen pro E-Mail nicht größer als 20 MB sein
- Bitte senden Sie die Dateien immer als Anhang und kopieren diese nicht in die E-Mail (Dokumente, die in die E-Mail kopiert werden, können nicht ausgedruckt bzw. verwendet werden)
ACHTUNG: Bitte senden Sie aus diesem Grund keine Dateien über Ihre (Standard) „Mail App“ von Apple
Kontakt
Kontext
- Antrag auf Lastenzuschuss (Dateigröße: 217 KB/-typ: pdf)
- Antrag auf Mietzuschuss (1) (Dateigröße: 264 KB/-typ: pdf)
- Bescheinigung Krankengeld (Dateigröße: 252 KB/-typ: pdf)
- Hinweisblatt zum Wohngeldantrag (Dateigröße: 125 KB/-typ: pdf)
- Hinweise zum Datenschutz_ (Dateigröße: 74 KB/-typ: pdf)
- MHKBG Schritt für Schritt zum Wohngeldantrag (Dateigröße: 1361 KB/-typ: pdf)
- Mietbescheinigung (Dateigröße: 146 KB/-typ: pdf)
- Verdienstbescheinigung (Dateigröße: 252 KB/-typ: pdf)
- Zusatzeinkünfte (Dateigröße: 10 KB/-typ: pdf)
Stand: 11.10.2024
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