Archiv-Beitrag vom 21.06.2022Neuwahlen von 2 Schiedspersonen

Archiv-Beitrag vom 21.06.2022Neuwahlen von 2 Schiedspersonen

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Ziel ist es, den sich Streitenden den teuren und nervenaufreibenden Gang zum Gericht durch schlichtendene Gespräche zu ersparen, denn Schiedsleute sind Vermittlerinnen zwischen den Fronten, bevor es zum Prozess kommt. - Online Redaktion - Referat I - Canva - kanchanachitkhamma

In der Stadt Mülheim an der Ruhr werden in den nachfolgend aufgeführten Schiedsamtsbezirken die Neuwahlen einer Schiedsperson erforderlich:

  • Schiedsamtsbezirk 6 (Dümpten)
  • Schiedsamtsbezirk 10 (Saarn)

Wer möglichst in dem jeweiligen Schiedsamtsbezirk wohnt, im Alter zwischen 25 und 75 Jahren ist und Interesse an der Ausübung des Schiedsamtes hat, wird gebeten, sich bis zum 15. Juli 2022 schriftlich bei dem Oberbürgermeister, Rats- und Rechtsamt, Am Rathaus 1, 45468 Mülheim an der Ruhr, zu bewerben. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht.

Ihre Bewerbung sollte enthalten:

  • Name, Vorname, gegebenenfalls Geburtsname
  • Anschrift
  • Geburtsdatum / -ort
  • Angaben zum Beruf

Ferner ist von der bewerbenden Person kurz darzulegen, welche Erfahrungen beziehungsweise persönliche Eigenschaften für die Ausübung des Schiedsamtes eingebracht werden.

Im Falle eines erfolgreichen Auswahlverfahrens ist vor der Wahl zur Schiedsperson durch die zuständige Bezirksvertretung die Vorlage eines Führungszeugnisses notwendig.

Zu den Aufgaben einer Schiedsperson gehört die gütliche Beilegung von bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten und die Abwendung von Strafverfahren in den gesetzlich bestimmten Fällen.  Dabei geht oft um Nachbarstreitigkeiten oder Fälle von Beleidigung, Bedrohung oder Hausfriedensbruch. Der Gang zum Schiedsamt ersetzt ein Gerichtsverfahren oder die Strafanzeige. Ziel ist es, den sich Streitenden den teuren und nervenaufreibenden Gang zum Gericht durch schlichtendene Gespräche zu ersparen, denn Schiedsleute sind Vermittler*innen zwischen den Fronten, bevor es zum Prozess kommt. Sie streben eine friedliche Aussöhnung zwischen den sich Streitenden an. Wenn dies gelingt, wird ein Vergleich geschlossen.

Die Schiedsperson ist ehrenamtlich für die Dauer von 5 Jahren tätig. 
Sie erhält für ihre ehrenamtliche Tätigkeit keine Vergütung, sondern lediglich den Ersatz von Auslagen. Dieser beträgt zur Zeit pauschal monatlich 40,90 Euro.

Nähere Informationen - insbesondere zum Zuschnitt der einzelnen Schiedsamtsbezirke - finden Sie im Beitrag zu den Schiedspersonen.

Über die Aufgaben der gemeindlichen Schiedsämter und Schiedsstellen informieren auch:

Es besteht die Möglichkeit beim Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen über den Link www.justiz.nrw.de nähere Informationen zur außergerichtlichen Streitschlichtung zu erhalten.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Rats- und Rechtsamt auch unter den Rufnummern 0208 / 455-3000 und 0208 / 455-3007 zur Verfügung.

Kontakt


Stand: 21.06.2022

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