Öffentlicher Personennahverkehr
Schwerbehinderten Menschen steht unter bestimmten Voraussetzungen eine Ermäßigung oder Befreiung von den Fahrtkosten im Öffentlichen Personenverkehr, also mit Bus-, U- und S-Bahnen, Straßenbahnen und dem Regionalverkehr der Deutschen Bahn zu.
Seit dem 1. September 2011 ist die Kilometerbegrenzung für diese Verkehrsmittel zudem aufgehoben.
Besitzer*innen einer gültigen Fahrerlaubnis können somit im gesamten Bundesgebiet die oben genannten Verkehrsmittel ermäßigt oder frei nutzen.
Weitere Informationen finden Sie auf dem Informationsportal Leben mit Behinderungen in NRW.
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Stand: 12.09.2024
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