Pokern
Wer ein Pokerturnier durchführen will, muss dieses rechtzeitig (mindestens zwei Wochen vorher) beim Ordnungsamt anzeigen. Weitere Informationen dazu finden Sie im untenstehenden Anzeigevordruck.
Unter welchen Bedingungen eine solche Veranstaltung zulässig ist, können Sie dem ebenfalls aus dem unten beigefügten Merkblatt und dem Ministerialerlass vom 2. September 2013 entnehmen. Eine Verwaltungsgebühr wird nicht erhoben.
Kontakt
Kontext
- Anzeige Pokerturnier (Dateigröße: 38 KB/-typ: pdf)
- Merkblatt Pokern (Dateigröße: 52 KB/-typ: pdf)
- Pokererlass 2. September 2013 (Dateigröße: 430 KB/-typ: pdf)
Stand: 30.10.2023
[schließen]
Bookmarken bei
Facebook
Twitter
Google
Mister Wong
VZ Netzwerke
del.icio.us