Archiv-Beitrag vom 11.05.2005Sanierung ehem. Zinkhütte Eppinghofen: Beurteilungswerte
Seit 1999 bestimmt die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) rechtlich verbindlich, nach welchen Maßstäben Bodenbelastungen zu bewerten sind. Für die in Bezug auf das Zinkhüttengelände bedeutsamen Stoffe (Blei, Arsen und Cadmium) werden dort für die Bewertung gesundheitlicher und grundwasserbezogener Fragen sogenannte Prüfwerte angegeben.
Ein Prüfwert gibt z.B. an, bis zu welcher Gesamtmenge eine Substanz im Boden vorkommen darf, ohne dass Gefahren für die menschliche Gesundheit zu befürchten sind. Da auf empfindlich genutzten Flächen besonders hohe Qualitätsansprüche gelten, sind die Prüfwerte für »Kinderspielflächen« sehr niedrig. Die Prüfwerte für die hier wichtigen Stoffe lauten wie folgt:
Substanz | Kinderspiel- | Wohngebiete | Park, Freizeitflächen | Industrie / |
Arsen | 25 | 50 | 125 | 140 |
Blei | 200 | 400 | 1.000 | 2.000 |
Cadmium | 10 (2) | 20 (2) | 50 | 60 |
alle Angaben in mg Substanz pro kg trockener Boden |
Überschreitungen eines Prüfwertes sind als Alarmsignal zu verstehen, dass aufgrund der ermittelten Gehalte unter bestimmten Umständen Gefahren für die menschliche Gesundheit oder aber das Grundwasser bestehen können.
Als Folge von Prüfwertüberschreitungen muss also in detaillierten Untersuchungen geklärt werden, ob diese »bestimmten Umstände« vor Ort zutreffen. Beispielsweise ist zu untersuchen, ob die Stoffe nach dem Verschlucken auch tatsächlich in den menschlichen Organismus aufgenommen werden können. Bestätigt sich durch diese Untersuchungen, dass die Bodenschadstoffe in erheblichem Umfang verfügbar sind, so gilt die Gefahr für die menschliche Gesundheit als belegt.
Als Folge sind dann Maßnahmen zur Abwehr der Gefahr (Sanierungsmaßnahmen) zu ergreifen.
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Stand: 21.05.2007
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