Archiv-Beitrag vom 11.05.2005Sanierung ehem. Zinkhütte Eppinghofen: Glossar
Altlasten sind Altablagerungen und Altstandorte (hier: die ehemalige Zinkhütte Eppinghofen), sofern von ihnen nachweislich Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung (z.B. für das Grundwasser) ausgehen.
BBodSchV ist die Abkürzung für Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung. Diese Verordnung bestimmt seit 1999 als untergesetzliches Regelwerk des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) das konkrete Vorgehen z.B. in der Untersuchung und Bewertung von Bodenbelastungen. Hier sind auch die im Rahmen von Sanierungsuntersuchungen zu berücksichtigenden Themen-stellungen vorgegeben.
Gefährdungsabschätzung ist der zusammenfassende Begriff für die Gesamtheit der Untersuchungen, die die von einer Altlast ausgehende Gefahr für die Umwelt klären. Im Regelfall wird hierbei mehrstufig verfahren, in dem aufeinander aufbauende Untersuchungen durchgeführt werden.
Gefährdungspfade sind die unterschiedlichen Wege, auf denen Schadstoffe sich ausbreiten und beispielsweise in das Grundwasser oder in den menschlichen Körper gelangen können.
Gefahr: Im allgemeinen Sprachgebrauch wird hierunter die Möglichkeit einer Schädigung von Menschen (oder auch anderen schützenswerten Gütern) verstanden. Juristen definieren Gefahr als Situation, in der ein »Zustand bei ungehindertem Ablauf des Geschehens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit« zu einem Schaden für Schutzgüter führt.
Gefahrenabwehr nennt man die Maßnahmen, die dazu dienen, den Eintritt von Schäden (z.B. für die menschliche Gesundheit) zu verhindern.
Milligramm: 1/1.000 Gramm (abgekürzt mg).
Mischprobe bezeichnet eine Bodenprobe, in der Boden aus mehreren Einzelproben zu einer Probe vermischt wird. Dadurch ist es möglich, einen Gesamtüberblick über den Bodenzustand auf einer Fläche zu erhalten.
Sanierung: Sanierung bedeutet die Unterbrechung von Schadstofftransportwegen (= Gefährdungspfade) oder aber die Beseitigung der Gefahrenquelle, über die beziehungsweise von der die Schadstoffe z.B. zum Menschen gelangen können. Sanierung nennt man alle technischen Maßnahmen, nach deren Durchführung von einer Altlast keine Gefahren für die Umwelt mehr ausgehen.
Sanierungsuntersuchung: Eine Sanierungsuntersuchung wird immer dann erforderlich, wenn eine Gefahr für schützenswerte Güter (z.B. das Grundwasser) durch entsprechende Ergebnisse der Gefährdungsabschätzung festgestellt wird. In einer Sanierungsuntersuchung werden verschiedene prinzipiell mögliche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr vergleichend geprüft mit dem Ziel, die für den Einzelfall am ehesten geeignete Variante abzuleiten.
Schutzgut: Als Schutzgüter werden im Zusammenhang mit der Bewertung von Bodenbelastungen die Dinge oder Aspekte angesehen, die von den Schadstoffen beeinträchtigt werden können. In Fall der Ehemaligen Zinkhütte sind dies die Schutzgüter menschliche Gesundheit und Grundwasser.
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Stand: 21.05.2007
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