Archiv-Beitrag vom 26.03.2019Stadtdirektor begrüßt Vergleich zum Bürgerentscheid zur VHS
"Salomonische Entscheidung". Stadt und Kläger einigten sich heute vor dem Verwaltungsgericht.
Der Bürgerentscheid über das Begehren wird innerhalb von drei Monaten nach der Vorlage des Gutachtens Zum Wirtschaftlichkeitsvergleich durchgeführt; spätestens aber bis 31. Oktober 2019. Beide Seiten haben allerdings bis zum 15. April 2019 noch das Recht, den Vergleich zu widerrufen.
Das Klageverfahren zum Bürgerbegehren wegen des Erhalts der VHS in der Müga endete heute auf Vorschlag des Gerichts mit einem Vergleich. Das Gericht war der Ansicht, dass das Bürgerbegehren zulässig sei. Das Gericht vertrat den Standpunkt, der Rat habe zum zukünftigen Standort der VHS noch keine Entscheidung getroffen, als er den Auftrag zu einem Wirtschaftlichkeitsvergleich gab. Dies sei quasi nur eine Vorentscheidung gewesen.
Nach einer sehr ausführlichen Auseinandersetzung insbesondere mit den haushaltsrechtlichen Vorgaben und Beschränkungen bei der Stadt Mülheim an der Ruhr hat es dann allerdings auch ausgeführt, dass der Rat vor einer Entscheidung zum weiteren Vorgehen hinsichtlich des VHS-Standorts zunächst verpflichtet war, die verschiedenen Alternativen unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten prüfen zu lassen.
Damit nun die Bürger eine Entscheidung unter Berücksichtigung der Ergebnisse dieser Prüfung vornehmen können, soll zunächst das Gutachten abgewartet werden. Die Stadt geht davon aus, dass das Gutachten bis zum Sommer 2019 vorliegen wird. Selbstverständlich kann sich der Rat dem Anliegen des Bürgerbegehrens auch noch anschließen, wenn das Gutachten vorliegt.
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Stand: 26.03.2019
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