Archiv-Beitrag vom 05.09.2013Strukturschwache Kommunen fordern Entlastung von der Hilfe für Behinderte

Archiv-Beitrag vom 05.09.2013Strukturschwache Kommunen fordern Entlastung von der Hilfe für Behinderte

Nachdem sowohl der Bund als auch das Land Nordrhein-Westfalen die notleidenden Kommunen bei der Flucht aus der Schuldenfalle mit ersten Finanzhilfen unterstützen, die es früher - bei welchen politischen Mehrheiten auch immer - so nicht gegeben hat, wollen die notleidenden Kommunen auch einen nachhaltigen Weg aus der Schuldenfalle finden. Während die Hilfen des Bundes zu einer dauerhaften Entlastung führen, gibt das Land NRW mit seinem Stärkungspakt erst einmal nur „Geld auf Zeit“. Deshalb richtet sich aktuell die Hoffnung des parteiübergreifenden Aktionsbündnisses "Raus aus den Schulden / Für die Würde unserer Städte" auf einen Erfolg der Bundesratsinitiative zur Übernahme der Kosten für die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen durch den Bund. Dabei geht es um Gerechtigkeit, um sehr viel Geld und um die Kernforderung der strukturschwachen Kommunen nach einer aufgabenangemessenen, vom Grundgesetz garantierten Finanzausstattung.

Pressekonferenz des Bündnisses Raus aus den Schulden.

"Gute Miene zum bösen Spiel": Sorgen sich um die Stadtfinanzen, v.l.n.r. OB Peter Jung (Wuppertal), OB Reinhard Paß (Essen), OB Dagmar Mühlenfeld (Mülheim an der Ruhr), Kämmerer Uwe Bonan (Mülheim an der Ruhr), Gerhard Micosatt (FORA), Kämmerer Dr. Lunemnn (Gelsenkirchen), Kämmerer Lars Klieve (Essen)

Hätte nämlich der Bund den Städten, Kreisen und Gemeinden vor 50 Jahren nicht per Gesetz die vollständige Finanzierung der eigentlich staatlichen Fürsorge für Menschen mit Behinderungen übertragen und hätten Bund und Land sie in der Folge nicht mit jedes Jahr um 5,6 Prozent steigenden Zusatzkosten allein gelassen, wären die strukturschwachen Kommunen jetzt nicht so dramatisch verschuldet. Allein die 20 Mitgliedsstädte des Aktionsbündnisses vorwiegend aus dem Ruhrgebiet und aus dem Bergischen Land finanzieren die Eingliederungshilfe mittlerweile pro Jahr mit rund 862 Millionen Euro (2011) – Tendenz stark steigend. Könnten sie diesen Betrag für andere Aufgaben verwenden, müssten sie nicht Tag für Tag immer neue Schulden aufhäufen.

Deshalb erklären Mülheims Oberbürgermeisterin Dagmar Mühlenfeld (SPD) und ihr Wuppertaler Amtskollegen Peter Jung (CDU) als Sprecher des parteiübergreifenden kommunalen Aktionsbündnisses: "Wir fordern für die neue Legislaturperiode des Deutschen Bundestages die unverzügliche Entlastung der Kommunen im Bereich der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. Der Blick auf die wirklichen Ursachen unserer Finanzprobleme ist vernebelt. Die Wahrheit ist, dass die Soziallasten, wozu unter anderem  die Kosten der Unterkunft bei Hartz IV sowie die Hilfe zur Pflege gehören, uns seit langem strangulieren. Als nächsten Schritt muss der Bund die Kosten für die Eingliederungshilfe übernehmen.  Denn gerade bei dieser Aufgabe handelt es sich um eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung, die auf eine gesamtgesellschaftliche staatliche Finanzierung fußen muss."

Unterstützt werden die beiden Hauptverwaltungsbeamten von Stadtkämmer Uwe Bonan: "Weil wir das Geld für die Eingliederungshilfe  für behinderte Menschen seit langem nicht mehr haben, müssen wir seit vielen Jahren diese horrenden Summen als Kassenkredite aufnehmen, was uns jeden Tag weiter in die Schuldenfalle treibt und alle eigenen Spar- und Konsolidierungsmaßnahmen auffrisst. Würde der Bund uns endlich diese Kosten abnehmen, kämen wir der dauerhaften Sanierung unserer Haushalte deutlich näher. Wir könnten mittel- bis langfristig die Kassenkredite tilgen, unsere Altschulden abbauen, notwendige Investitionen wie Brücken- oder Straßensanierungen vornehmen und den Bürgern wieder gleiche Lebensbedingungen wie in anderen nicht strukturschwachen Kommunen bieten."

Das Aktionsbündnis verweist auf Analysen des bundesweit renommierten und aus Essen stammenden Finanzwissenschaftlers Prof. Dr. Martin Junkernheinrich, Lehrstuhlinhaber für Stadt-, Regional- und Umweltökonomie der Technischen Universität Kaiserslautern, und von Gerhard Micosatt von der Forschungsgesellschaft für Raumfinanzpolitik in Bottrop. Dazu Micosatt: "Bei der Verabschiedung des Bundessozialhilfegesetzes und der damit den Kommunen per Gesetz verordneten Eingliederungshilfe im Jahre 1962 wurde völlig unterschätzt, dass es in der Zukunft immer mehr Menschen mit gesetzlichem Anspruch auf diese Leistungen geben würde. Also bekamen der Bund die Gesetzgebungs- und die Kommunen die Durchführungs- und Finanzierungskompetenz. Dies war ein massiver Systemfehler. Er brachte die Bundespolitik als Leistungsbestellerin in die komfortable Lage, Aufgaben zur Erledigung vor Ort auf die Städte, Kreise und Gemeinden abzuwälzen, ohne rechtlich für die finanziellen Folgen dieser gesamtgesellschaftlichen Verpflichtung verantwortlich zu sein. Noch immer gilt der Satz: der Bund bestellt und die Kommunen zahlen!"

Seit den neunzehnhundertachtziger Jahren kämpfen die Kommunen dafür, dass diese Regelungen geändert werden – erinnert sei zum Beispiel an die Albrecht-Initiative aus dem Jahr 1988, benannt nach dem damaligen niedersächsischen Ministerpräsidenten Dr. Albrecht (Vater von Bundesarbeitsministerin Dr. Ursula von der Leyen), der vor 25 Jahren den Kommunen beistehen wollte, weil er deren Finanzprobleme voraussah.

Unterstützt wurden 1963 bundesweit 57800 behinderte Menschen gleich 0,1 Prozent der Gesamtbevölkerung, wobei sich diese geringe Zahl als Folge der Ermordung von Behinderten in der Nazi-Zeit erklärt. Im Jahr 2011 waren es dank medizinischen Fortschritts und der Ausweitung der Berechtigung auf Unterstützung auch bei psychischen Behinderungen schon 788 300 gleich einem Prozent der Bevölkerung.

Während sich die kommunale Durchführung dieser Aufgabe durch die Landschaftsverbände in NRW sehr bewährt hat, muss das Finanzierungssystem dahingehend überarbeitet werden, dass der Bund die Kosten übernimmt.

Zusätzlich sehen jetzt die Kommunen auch noch die "Gefahr", dass auf ähnliche Weise wie 1962 die wesentlichen Kosten für politische Entscheidungen zum Thema "Inklusion" wiederum weitgehend auf sie abgewälzt werden könnten. Dazu Oberbürgermeisterin Mühlenfeld: "Gemeinsam mit dem Deutschen Städtetag werden wir aufpassen, dass sich der Systemfehler von 1962 in der Finanzierung der Eingliederungshilfe bei der Inklusion nicht wiederholt."

Weitere Infos zum Aktionsbündnis Raus aus den Schulden.

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Stand: 10.09.2013

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