Tempo 100 für Gespanne / Fahrzeugkombinationen
Grundsätzlich dürfen Gespanne (Kraftfahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen mit Anhänger) maximal 80 Kilometer pro Stunde (km/h) fahren.
Unter bestimmten Voraussetzungen darf man mit diesen Gespannen maximal 100 km/h auf Autobahnen und besonders ausgewiesenen Kraftfahrtstraßen fahren.
Voraussetzung dafür ist die Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung eines oder einer amtlich anerkannten Sachverständigen (TÜV, DEKRA oder einer ähnlichen Einrichtung), dass der betreffende Anhänger die Anforderungen der neunten Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrsordnung erfüllt.
Bei den Anforderungen handelt es sich unter anderem um das Verhältnis Leergewicht des Zugfahrzeugs zum zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers, die Bereifung und die Ausstattung des Zugfahrzeugs mit automatischem Blockierverhinderer (ABV).
Nach Vorlage dieser Bescheinigung beim Bürgeramt wird der Anhänger mit 100-km/h-Schildern gekennzeichnet. Das Schild wird an die Rückseite des Anhängers - mit Siegelplakette versehen - geklebt. Dieses 100-km/h-Schild erhalten Sie bei einem Schildermacher oder einer Schildermacherin Ihrer Wahl. Die Zulassungsbescheinigung Ihres Fahrzeuges bekommt einen entsprechenden Hinweis.
Wenn Sie bei einer Neuzulassung eines Anhängers sofort ein 100-km/h-Schild mit beantragen möchten, benötigen Sie vom Herstellungsbetrieb eine Bescheinigung, dass der Anhänger die Anforderungen der neunten Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrsordnung erfüllt.
Unterlagen
- Bescheinigung eines oder einer amtlich anerkannten Sachverständigen (TÜV, DEKRA oder eine ähnliche Einrichtung), dass das betreffende Gespann die Anforderungen der neunten Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrsordnung erfüllt
- Zulassungsbescheinigungen I und II
Formulare
Keine
Gebühren
- 14,00 Euro
Für die Erstellung der Bescheinigung bei amtlich anerkannten Sachverständigen ist mit etwa 50,00 Euro zu rechnen.
Kontakt
Stand: 21.05.2024
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