Umweltinspektion
Das Amt für Umweltschutz führt als Untere Umweltschutzbehörde regelmäßige Anlagenüberwachungen im Rahmen der Wasser- und Abfallwirtschaft und des Immissionsschutzes durch.
Die Umweltinspektionen erfolgen nach einem systematischen Überwachungsplan. Ziel dabei ist, die Einhaltung der in den Rechtsvorschriften und Genehmigungen festgelegten Umweltanforderungen zu überprüfen und die Auswirkungen der kontrollierten Anlagen auf die Umwelt zu überwachen.
Sie erstrecken sich insbesondere auf:
- Überwachung der Einhaltung der Genehmigungen
- Überwachung der Emissionen
- Überwachung der Abwasser- und Abfallentsorgung
- Überprüfung der Handhabung und Lagerung wassergefährdender Stoffe
- Überprüfung interner Berichte und Folgedokumente
Die Zeitabstände richten sich nach dem Gefährdungspotenzial einer Anlage. Zu den Kriterien gehören zum Beispiel die Umweltrelevanz der eingesetzten Stoffe, der Abstand zu Wohngebieten und besondere Sicherheitsaspekte.
Die Ergebnisse der Inspektionen werden in Umweltinspektionsberichten zusammengefasst und den Anlagenbetreibenden sowie der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.
Hier haben Sie die Möglichkeit, die veröffentlichten Inspektionsberichte einzusehen.
Rechtliche Vorgaben
- § 52 BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz)
- § 47 KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz)
- § 100 WHG (Wasserhaushaltsgesetz) in Verbindung mit § 93 LWG (Landeswassergesetz NRW)
Kontakt
Kontext
- Flyer Umweltinspektion (Dateigröße: 1647 KB/-typ: pdf)
- Fragebogen Umweltinspektion (Dateigröße: 69 KB/-typ: pdf)
- Umweltinspektionserlass des MKULNV (Dateigröße: 356 KB/-typ: pdf)
- Überwachungsplan / Überwachungsprogramm (Dateigröße: 483 KB/-typ: pdf)
Stand: 25.06.2024
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