Umweltverträglichkeitsprüfungen
Umweltprüfungen sind elementare Bestandteile des Umweltschutzes. Sie ermitteln, beschreiben und bewerten die möglichen Auswirkungen von größeren Maßnahmen auf die gesamte Umwelt.
Dabei wird zwischen der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und der Strategischen Umweltprüfung (SUP) unterschieden. Die UVP wird bei der Prüfung bestimmter Vorhaben genutzt. Die betroffenen Vorhaben können in der Anlage 1 des Umweltverträglichkeitsgesetzes (UVPG) nachgeschlagen werden.
Die SUP ist bei der Aufstellung verschiedener Pläne und Programme durchzuführen. Die Notwendigkeit zur Durchführung ist in Anlage 5 des UVPG vermerkt. In Mülheim sind dies zum Beispiel die Bebauungspläne. Diese Art der Umweltprüfung setzt also bereits vor der Planung von konkreten Vorhaben an.
Untersucht werden die möglichen Auswirkungen auf die sogenannten Schutzgüter. Diese sind der Mensch, insbesondere die menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, das kulturelle Erbe und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkung zwischen diesen Schutzgütern.
Die Ergebnisse der Prüfungen sind bei (behördlichen) Entscheidungen über die Maßnahmen zu berücksichtigen. Für die unterschiedlichen Schutzgüter können in den jeweiligen Verfahren zudem vertiefende Gutachten notwendig werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.
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Stand: 05.02.2025
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