Umweltverträglichkeitsprüfung
Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) umfasst die Prüfung der Auswirkungen eines Vorhabens auf die Umwelt, das heißt die Auswirkungen auf Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft.
Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen (B-Pläne) wird die Umweltvorsorge bei der Stadt Mülheim an der Ruhr besonders beachtet. Zu diesem Zweck werden im Amt für Umweltschutz bereits seit Anfang der 90er Jahre freiwillige Umweltverträglichkeitsprüfungen für Bebauungspläne durchgeführt.
Seit Mitte 2004 wird aufgrund gesetzlicher Neuregelungen für jeden Bebauungsplan eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.
Zur Durchführung einer UVP werden detaillierte Prüfungen der verschiedenen Schutzgüter, das heißt der Auswirkungen auf Mensch und Umwelt vorgenommen und ausführlich dargestellt. Neben der Auswertung von landschaftspflegerischen Begleitplänen, dem Landschaftsplan, Klimagutachten, Bodenuntersuchungen, Gefährdungsabschätzungen und gegebenenfalls Lärmgutachten, werden hierzu häufig zusätzliche Einzelgutachten benötigt, die als Grundlage zur Abwägung im Verfahren herangezogen werden.
Kontakt
Stand: 05.09.2024
[schließen]
Bookmarken bei
Facebook
Twitter
Google
Mister Wong
VZ Netzwerke
del.icio.us