Urnenkammern in Urnenwänden (im Verbund) und Stelen (einzeln stehend)
Eine Urnenkammer ist eine Gemeinschaftsanlage.
Im Unterschied zu einer Urnen-Erdgrabstätte dürfen Kranz- und Blumenschmuck nur an den dafür ausgewiesenen Plätzen niedergelegt werden.
Das Anbringen von Grabzubehör, Grablampen, Vasenhaltern oder ähnlichem ist nicht zulässig.
Wahlmöglichkeit
- Auf dem Friedhof Styrum
Ruhezeit
- 15 Jahre
- Nachkauf oder Wiederbelegung möglich
Beisetzungsmöglichkeit
- Je Kammer bis zu drei Urnen (ohne Schmuckurnen)
Kontakt
Stand: 04.06.2024
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