Visum
Ein Visum kann einem*einer Ausländer*in vor der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland von der deutschen Auslandsvertretung erteilt werden. Dabei ist der Zweck der Einreise entscheidend.
Bei der Antragstellung muss angegeben werden, ob es sich um eine Besuchs- oder Geschäftsreise handelt, ob eine Arbeitsaufnahme oder ein Studium beabsichtigt ist oder ein Visum zur Familienzusammenführung beantragt werden soll.
Erst nach Erteilung des Visums darf die Einreise in das Bundesgebiet erfolgen.
Es ist unbedingt zu beachten, dass Visa zu Besuchszwecken grundsätzlich nicht verlängert werden dürfen. Eine Verlängerung ist ausnahmsweise und nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Unterlagen
- Verlängerungsantrag
- Nationalpass mit dem gültigen Visum
- Schriftliche Begründung für den Verlängerungsantrag
- Sonstige Nachweise wie ärztliche Atteste, Tickets, Buchungsbestätigungen und ähnliche
Gebühren
- Verlängerung: 25,- bis 75,- Euro
Kontakt
Stand: 13.06.2024
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