Waldgrabstätten
Waldgrabstätten werden als Lichtungen in Baumbeständen für Sarg- und Urnenbeisetzungen angelegt.
Wahlmöglichkeit
- Auf den Friedhöfen Broich, Speldorf und Hauptfriedhof
Ruhezeit
- 25 Jahre
- Nachkauf oder Wiederbelegung möglich
Beisetzungsmöglichkeit
- Je Stelle ein Sarg und/oder bis zu vier Urnen, zusätzlich ein Sarg bis zu einem Meter Länge (Kind) in den ersten zehn Jahren der Ruhezeit
Kontakt
Stand: 16.12.2024
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