21.11.2024 13:32
05117000
K100025
99001025110400
Wegzug von Mülheim an der Ruhr / Nebenwohnsitz
Mülheim an der Ruhr/Bürgeramt
Löhstraße22
45468Mülheim an der Ruhr
Wegzug von Mülheim an der Ruhr / Nebenwohnsitz
Wenn Sie von Mülheim in eine andere Gemeinde innerhalb des Bundesgebietes mit Hauptwohnsitz umziehen, entfällt die Verpflichtung zur Abmeldung. Die Anmeldung an dem neuen Wohnort kann ohne Vorlage einer Abmeldebestätigung erfolgen.
Wenn Sie ihren Nebenwohnsitz in Mülheim aufgeben, müssen Sie sich und gegebenenfalls alle weiteren Personen, die in Ihrem Haushalt leben, am Hauptwohnsitz abmelden.
Mülheim an der Ruhr/Bürgeramt
Amt 33
/cms/shared/ansprechpartner.php?fuid=3739d178d19111e9f9e83595ae2bb3e8
Aktuell mit Termin nach Terminbuchung für folgende Zeiträume (seit 01.09.22):
Mo.- Mi. |
07.30 Uhr - 13.00 Uhr |
Mo.+Di. |
14.00 Uhr - 16.00 Uhr |
Do. |
08.00 Uhr - 13.00 Uhr |
|
14.00 Uhr - 18.00 Uhr |
Fr. |
07:30 Uhr - 12:00 Uhr |
0208 - 4550
0208 - 4553398
Löhstraße
22
45468
Mülheim an der Ruhr
Stand: 26.07.2024
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