Archiv-Beitrag vom 06.07.2018Weiteres Vorgehen Thyssenbrücke

Archiv-Beitrag vom 06.07.2018Weiteres Vorgehen Thyssenbrücke

Stadt verständig sich mit Baufirma

Weiterbau an der Thyssenbrücke

Peter Vermeulen auf dem Balkon den Technischen Rathauses - Peter VermeulenDie Stadt hat sich mit der bauausführenden Firma am 10. Juli 2018, nach einer fast dreistündigen konzentrierten Verhandlung, auf den vorläufigen Weiterbau der Thyssenbrücke verständigt.

Vorausgegangen war eine technische Erörterung einer Weiterbaulösung, die uneingeschränkt von der Baufirma getragen wird und geeignet ist, die entstandenen Mängel zu beseitigen.
Hierauf hatten sich bereits am Vortag die Firma, die Stadt und die von ihr beauftragten Planer und Sachverständigen geeinigt. Die bauausführende Firma sagt für die Lösung die Gewährleistung zu und hat bereits die baubetriebliche Machbarkeit geprüft, ob die bis zur Herbstsperrpause der Deutschen Bahn mindestens erforderlichen Arbeiten erledigt werden können. 
Ob auch die Gaspipeline, die unter der alten Brücke hängt, dann nahtlos durch eine neue Pipeline an der neuen Brücke ersetzt werden kann, muss allerdings  mit dem Gasversorger anhand des neuen Bauzeitenplans noch geklärt werden.

Die im Ratsbeschluss für einen Weiterbau geforderten Bedingungen (siehe unten) wurden verhandelt. Sie sollen alle erfüllt werden.
Einzig die Höhe nach Mehrkosten für die Mängelbeseitigung konnte nicht abschließend geklärt werden. Hierzu sind weitere Prüfungen notwendig, die jetzt rasch erfolgen sollen. Bis zum 20. Juli 2018 tritt die Baufirma erst einmal in Vorleistungen. Dann soll eine Vereinbarung endverhandelt werden, in der auch die anteilige Vorfinanzierung für alle Beteiligten geregelt wird. 

Die Stadt wird den bis zur Brückenfertigstellung durch die Mängel entstandenen Schaden bei den Verursachern geltend machen. Beide Seiten haben den von der Stadt eingeschalteten Sachverständigen, Prof. Dr. Hanswille, gebeten, eine Einschätzung über die unterschiedlichen Anteile der jeweiligen Schadenverursacher am eingetretenen Mangel abzugeben. Auf dieser Basis könnte dann außergerichtlich geklärt werden, wer welche Mehrkosten final trägt.

Der zuständige Baudezernent, Peter Vermeulen, erklärte: "Der Ratsbeschluss hat eine gute Verhandlungsposition ermöglicht. In dem durchaus harten Gespräch konnte ein Burgfrieden erzielt werden, der auf eine abschließende Vereinbarung hoffen lässt. Jetzt wird erst einmal weitergebaut!" Sollten sich die Parteien bis zum 20. Juli 2018 nicht einigen können, droht wieder ein Baustopp und damit Unklarheit, bis wann eine neue Thyssenbrücke ersteht." 
In jedem Fall wird in der Herbstsperrpause die alte Thyssenbrücke abgebrochen. Spätestens dann wird man sagen können, wann der Verkehr wieder über die neue Brücke fließen kann oder ob alles Verhandeln im Grunde nutzlos war und als Streit vor den Gerichten landet.

Rat beschließt Weiterbau zu festgelegten Bedingungen

Baustelle neue Thyssenbrücke. Styrum, Brücke über die Bahnstrecke der Deutschen Bahn. 03.04.2018 Foto: Walter Schernstein - Walter Schernstein

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 5. Juli 2018 folgendermaßen beschlossen:

"Der Rat der Stadt weist den Baudezernenten an, den Weiterbau der Brücke gemäß geltendem Baubeschluss und nach Maßgabe der zwischen der Planer-Arbeitsgemeinschaft Grassl/Schüssler-Plan und dem Sachverständigen Prof. Dr. Hanswille am 4. Juli 2018 abgestimmten Sanierungsplanung zur Minimierung von Bauunterbrechungskosten und zur Mängelbeseitigung anzuordnen unter folgenden Bedingungen: 

  • Es besteht eine Schadensersatzpflicht für die unterbrochene Gasleitung.
  • Die vom Sachverständigen Prof. Dr. Hanswille in seiner Zustandsfeststellung am 4. Juli 2018 übermittelten Schadensursachen werden von der bauausführenden Firma Heinrich-Walter-Bau (HWB) zur Vermeidung eines eigenständigen gerichtlichen Beweissicherungsverfahrens schriftlich anerkannt. Eine schriftliche Bestätigung hierzu liegt mit Datum 5. Juli 2018 von der Planer-Arbeitsgemeinschaft vor.
  • Die oben angegebene technische Weiterbaulösung wird auch HWB als unbedenklich bestätigt. Eine schriftliche Bestätigung hierzu liegt mit Datum 5. Juli 2018 von der Planer-ArGe vor.
  • HWB garantiert mit entsprechenden Beschleunigungsmaßnahmen, dass die für die neue Gaspipeline nur bei ruhendem Bahnverkehr ausführbaren Arbeiten in der Herbstsperrpause ausgeführt werden können.
  • Die von dem Sachverständigen Prof. Dr. Hanswille festgestellten Schadenverursacher beteiligen sich an der Vorfinanzierung der Mehrkosten.
  • Der der Stadt Mülheim an der Ruhr durch den Mangel entstandene Schaden wird gegenüber den Schadenverursachern notfalls gerichtlich geltend gemacht.
  • Mit dem Weiterbau wird unverzüglich begonnen.

Wird eine der vorgenannten Bedingungen nicht erfüllt oder sich im Nachhinein als nicht relevant herausstellen und wird keine Vereinbarung getroffen, die die Erfüllung einer Bedingung entbehrlich werden lässt, leitet die Verwaltung ein eigenständiges gerichtliches Beweissicherungsverfahren ein.... "

Zur Verdeutlichung hat Baudezernent Peter Vermeulen im Rahmen der Ratssitzung eine Folienpräsentation zum weiteren Vorgehen Thyssenbrücke gezeigt, die als pdf-Datei zum Nachlesen und Herunterladen beigefügt ist.

Die gesamte Beschlussvorlage mit entsprechender Begründung finden Sie in unserem Ratsinformationssystem.

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Stand: 11.07.2018

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