Wie kann ich meine Anregungen und Bedenken äußern?
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens liegen die Antragsunterlagen ab 25. Mai öffentlich zur Einsicht aus. Sofern Sie persönlich betroffen sind, können Sie vom Beginn der öffentlichen Auslegung bis zum 8. Juli 2016 (Posteingang) Einwendungen gegen den Antrag erheben. Hierfür haben Sie folgende Möglichkeiten:
Schriftliche Einwendung per Post senden
- An die Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 26, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf
- An die Bezirksregierung Düsseldorf über die Stadt Mülheim an der Ruhr, Stadt Mülheim an der Ruhr, Postfach 10 19 53, 45466 Mülheim an der Ruhr
Einwendung persönlich schriftlich einreichen oder zur Niederschrift erklären
- Bei der Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 26, Am Bonneshof 35, 40474 Düsseldorf
- Bei der Stadt Mülheim an der Ruhr, Amt für Umweltschutz, Technisches Rathaus, Hans-Böckler-Platz 5, 45468 Mülheim an der Ruhr
Einwendung per E-Mail erheben
- Bei der Bezirksregierung Düsseldorf über deren elektronisches Verwaltungspostfach. Per E-Mail erhobene Einwendungen sind nur zulässig, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen sind. Einfache E-Mails bleiben unberücksichtigt.
Bitte geben Sie bei Ihrer Äußerung Ihren vollständigen Vor- und Nachnamen und Ihre vollständige Anschrift lesbar an. Die Einwendung muss von Ihnen unterschrieben sein und fristgerecht erfolgen, das heißt sie darf frühestens am 25. Mai und muss spätestens am 8. Juli 2016 bei einer der oben genannten Stellen eingehen.
Eingangsbestätigungen werden nicht erteilt.
Weitere ausführliche Hinweise finden Sie in der Bekanntmachung der Bezirksregierung Düsseldorf, die im Amtsblatt Nummer 15 / 2016 der Stadt Mülheim an der Ruhr (siehe Kontext) veröffentlicht wurde.
Kontakt
Kontext
Stand: 20.05.2016
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